Die Eizellspende
Die Eizellspende (allogene Eizelltransplantation) ist eine Weiterentwicklung der In-vitro-Fertilisierung. Sie wird in manchen Ländern auch im Rahmen einer Leihmutterschaft durchgeführt. Die Eizellspende könnte in der Schweiz legal werden. Im März 2022 stimmte der Nationalrat einer entsprechenden Motion zu. Bis das Parlament entscheidet müssen Paare für eine Behandlung ins Ausland reisen. Die Schwangerschaftsbegleitung findet danach in der Schweiz statt.
Eine Eizellspende wird v.a. angewandt, wenn in den Eierstöcken keine Follikel heranreifen – sei es wegen fortgeschrittenen Alters der Frau oder aufgrund einer Erkrankung (z.B. nach Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie, bei vorzeitiger Menopause, Endometriose oder einem hohen Risiko, genetische Erkrankungen an ein Kind weiterzugeben). Oft ist sie die einzige Möglichkeit, nach mehrfachem Scheitern einer IVF-Behandlung doch noch schwanger zu werden. Die unabdingbare Voraussetzung für eine Eizellspende ist jedoch eine intakte Gebärmutter.
Eizellspende
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Welche Spenderzellen kommen in Frage?
Als Spenderzellen kommen in Frage überzählige Eizellen aus der IVF-Therapie einer anderen Frau (egg-sharing) oder Eizellen einer unbehandelten Spenderin. Bei den Eizellspenderinnen werden zuvor Tests durchgeführt, um genetische Erkrankungen und körperliche Fehlbildungen beim Kind sowie sexuell übertragbare Krankheiten zu vermeiden. Optimalerweise sollten äussere Merkmale wie Haut-/Haar-/Augenfarbe, Größe, Gewicht, etc., aber auch Blutgruppe, Rhesusfaktor u.v.m. zur Empfängerin passen.
Vor der Entnahme der Eizellen werden die Eierstöcke einer Spenderin medikamentös stimuliert, um mehrere Eizellen gleichzeitig reifen zu lassen, die anschliessend, meist unter Narkose, durch Punktion entnommen werden.
Je nach Gesetzeslage bleibt die Spenderin entweder anonym (Informationen über die Spenderin werden auch auf eine Anfrage der Empfängerin oder des Kindes hin vom Kinderwunsch-Zentrum unter Verschluss gehalten und nicht weitergegeben) oder nicht anonym (ein Kind, welches mit gespendeten Eizellen gezeugt wurde, hat ab einem gewissen Alter das Recht, Informationen über die Spenderin zu erlangen).
Die entnommenen Eizellen werden wie bei einer konventionellen IVF mit den Spermien des Partners der Empfängerin befruchtet. Die daraus entstandenen Embryonen werden der Empfängerin übertragen. Die Gebärmutterschleimhaut wird vorher mit Hormonen vorbereitet, was die Einnistung der Embryonen erleichtert.
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Die aktuelle Erfolgsquote für jeden Versuch liegt mit frischen Embryonen im Blastozystenstadium bei 40- 60%. Mit tiefgefrorenen und wieder aufgetauten Embryonen ist die Schwangerschaftsrate etwa 20 % niedriger. Bei Wahrscheinlichkeit mit einer IVF mit eigenen Eizellen schwanger zu werden sinkt mit 42 Jahren auf weniger als 10%. Bei einer Eizellspende sind nach vier bis fünf Zyklen fast 100% der Patientinnen schwanger.
In der Schweiz (und Deutschland, Litauen, Norwegen und Türkei) ist die Eizellspende derzeit nicht erlaubt. Schätzungsweise 500 Schweizerinnen, mehrheitlich über 40, fahren deshalb jedes Jahr zu einer Eizellspende ins Ausland, z.B. nach Spanien, Portugal, die Tschechische Republik (anonyme Spende), nach England und Finnland (nicht-anonyme Spende). In einigen dieser Länder gibt es Regelungen, die eine Ausbeutung der Spenderin verhindern sollen, damit Frauen Eizellen nicht aus sozialer Not spenden.
Nach Meinung der Fachleute stellt dieses Verbot eine Ungleichbehandlung der Geschlechter dar. In der Reproduktionsmedizin dürfen bei Unfruchtbarkeit des Mannes Samenspenden verwendet werden, bei medizinischen Problemen der Frau ist die Eizellenspende jedoch illegal.
Das schweizerische Parlament arbeitet deshalb zur Zeit daran, Samen- und Eispenden rechtlich gleichzusetzen. Verboten bleiben soll jedoch das Implantieren von bereits befruchteten Eizellen anderer Paare, also gespendeten Embryonen, und die Leihmutterschaft, wobei eine befruchtete Eizelle eines Paares einer anderen Frau zum Zwecke des Austragens des Kindes eingesetzt wird.
Welche gesetzliche Grundlagen zur Eizellspende gibt es in der Schweiz?
Das Bundesgesetzt über die medizinisch unterstütze Fortpflanzung (FMedG) regelt seit Januar 2001 die Rahmenbedingungen der künstlichen Fortpflanzung in der Schweiz. Darin ist nach Artikel 4 die Eizellspende gesetzlich verboten. Grundsätzlich sind die Rechte von vier Parteien zu wahren: Die Ausländische Spenderin und das Eizellspendezentrum sind geschützt, solange die Gesetze im entsprechenden Land eingehalten werden. Straffrei ist auch die Empfängerin der Eizellspende und spätere Mutter. Nach schweizerischem Recht ist sie auch die rechtliche Mutter, da sie das Kind gebärt. Schliesslich sind auch die Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz klar straffrei, die die Patientinnen während der Schwangerschaft und Geburt betreuen. Eine Kollaboration, Empfehlung oder Vermittlung von Schweizer Ärzte mit entsprechenden Zentren ist klar straffrei. Einzig die Durchführung der Eizellspende in der Schweiz ist strafbar.
Es werden sich für die klinische Praxis noch einige Fragen stellen: Wer darf eine Eizelle spenden und wie häufig? Sollen in jedem Fall genetische Tests durchgeführt werden? Bei der Spenderin und der an gehenden Mutter? Darf das Kind erfahren, wer die Spenderin ist (dies ist sicherlich wie bei der Samenspende wünschenswert)? Wie wird die Dokumentation geregelt? Dürfen Eizellen importiert werden? Denn es wird wohl in der Schweiz wohl kaum genug Eizellspenden geben.
Gibt es medizinische Risiken für die Spenderin und die Empfängerin?
Risiken für die Spenderin sind minimal, bestehen aber. Durch eine sorgfältige Auswahl der Spenderinnen können Zentren die Risiken vermindern. Diese müssen gesund und Thromboserisiko und Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen ausgeschlossen sein. Eine Entnahme der Eizelle wird in der Regel unter Vollnarkose durchgeführt. Sehr selten sind Folgerisiken Blutungen und Infektionen (
Die Empfängerin ist grösseren Risiken ausgesetzt: Durch den Samen des Mannes und die fremde Eizelle ist das ungeborene Kind genetisch gesehen doppelt fremd für die Mutter. Das bedeutet, eine immunologische Reaktion ist bei einer Eizellspende stärker und erhöht somit das Risiko einer Präeklampsie. Hinzu kommen Risiken im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft in höherem Lebensalter wie Frühgeburt, Schwangerschaftsdiabetes und Kaiserschnitt. Weil die Eizelle von einer jüngeren Frau stammt, ist das Risiko einer Fehlgeburt nicht erhöht. Je nach Land (ZB Zypern) werden mehrere Embryonen übertragen, um die Chancen für eine Schwangerschaft zu erhöhen. Dies sollte vermieden werden, da sie vermehrt zu Zwillingsschwangerschaften führen kann. Diese sind als solche mit wesentlich mehr Risiken verbunden.
Wie umgehen mit eigenen ethischen Bedenken?
Fragen stellen sich wie ZB: Will ich mithilfe einer Eizellspende schwanger werden? Soll ich dem Kind erzählen, wie es gezeugt wurde? Und wenn ja, wann? Wie fühlt es sich an, die biologische Mutter, aber nicht die genetische Mutter zu sein? Wichtig sind die gute psychosoziale Betreuung und Unterstützung bei Unfruchtbarkeit und medizinisch-unterstützter Fortpflanzung. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen. Treffen Sie Entscheidungen zusammen mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin. Suchen Sie psychologische Hilfe, geben Sie der Trauer Raum. Sprechen Sie darüber , dass vorherige Schwangerschaftsversuche nicht geklappt haben. Suchen Sie auch Hilfe bei spezialisierten Reproduktionsmedizinern und - medizinerinnen.
Erfahrungsbericht
Weitere Informationen finden Sie unter FertiForum und unter der SGRM (Verein und eine gemeinnützige Organisation, welche die Förderung der Reproduktionsmedizin, der Reproduktionsbiologie, des Counselling und der Familienplanung sowie die Multi- und Interdisziplinarität in den vorgenannten Bereichen bezweckt).