Bekomme ich auch Kinderzulagen, wenn ich nur ein paar Stunden in einem Betrieb arbeite?

Sofern das AHV-pflichtige Einkommen mindestens 612 Franken im Monat bzw. 7'350 Franken im Jahr beträgt, hat man Anspruch auf Familienzulagen. Wird an mehreren Arbeitsstellen gearbeitet, so werden die Löhne zusammengezählt. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so kann ein Antrag auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige eingereicht werden. 

Letzte Aktualisierung: 30.05.2023, CF / NK