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                              Handy nur noch im Notfall und zu Unterrichtszwecken

                              Mädchen machen ein Selfie
                              ©
                              Shutterstock

                              Ab 1. August 2025 gelten an den Primar- und Sekundarschulen im Kanton Nidwalden neue Regeln: Die Verwendung von privaten Handys, Tablets, Laptops oder ähnlichen Geräten ist auf den Schularealen während der Unterrichtszeiten und in den Pausen nicht mehr erlaubt. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn die Lehrpersonen dies für Unterrichtszwecke gestattet oder wenn ein Notfall vorliegt. Bei einem Verstoss können Geräte bis Unterrichtsschluss eingezogen werden. 

                              Die Bildungsdirektion des Kantons Nidwalden führt diese Richtlinien ein, damit den Lernenden ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden kann. Zudem sollen negative Auswirkungen auf den Unterricht und das Sozialverhalten minimiert werden. 

                              Letzte Aktualisierung: 05.05.2025, swissmom-Redaktion