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                              Babybrei einfrieren - was es zu beachten gibt

                              Welche Gemüse- und Obstsorten eignen sich nicht zum Einfrieren? Und wie sieht es mit der Haltbarkeit aus?

                              Gemüsestücke und püriertes Gemüse in Eiswürfelbehälter zum Einfrieren
                              ©
                              iStock

                              Wenn Sie Babybrei selber herstellen, haben Sie die Kontrolle über die verwerteten Lebensmittel. Sie können saisonale und regionale Produkte verarbeiten und wissen somit genau, was das Kind zu sich nimmt. Allerdings ist die Zubereitung von Beikost auch zeitintensiv. Breie immer wieder frisch zuzubereiten kann so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass der Griff zu Gläschenkost nahe liegt. Damit Sie die Freude am Selberkochen von Beikost nicht verlieren, können Sie Brei in grösseren Mengen zubereiten und einfrieren.  

                              Gut zu wissen


                              • Frieren Sie selbstgekochten Babybrei immer frisch ein. Das heisst, Brei nach Rezept zubereiten, abkühlen lassen und direkt in geeigneten Behälter zum Einfrieren füllen.

                              • Die Behälter zum Einfrieren sollten gefriertauglich, sauber und keimfrei sein.

                              • Frieren Sie den Brei in eher kleinen Einzelportionen ein und tauen Sie 1 bis 2 kleine Portionen auf, dann ist auch der Verlust nicht so gross, wenn Ihr Kind nicht alles essen mag.

                              • Wärmen Sie den Brei möglichst schonend auf, ein Wasserbad eignet sich dafür sehr gut. Beim Aufwärmen in der Mikrowelle müssen Sie darauf achten, dass der Brei gleichmässig erwärmt wird. Rühren Sie den Brei gut um, bevor Sie Ihr Kind damit füttern.

                              • Spinat, Randen, Kohlrabi, Chinakohl und Fenchel sind unter anderem nicht zum Einfrieren geeignet. Das darin enthaltene Nitrat wandelt sich beim Erwärmen durch Bakterien in Nitrit um. Dies ist kann für Kleinkinder in erhöhten Dosen gesundheitsschädigend sein. 

                              • Ein einmal aufgetauter Brei sollten nicht erneut eingefroren werden. Wie bei anderen Lebensmitteln auch, können sich auf dem aufgetauten Brei Keime bilden. Da der Brei kurz vor dem essen nur erwärmt und nicht gekocht wird, tötet dies die Keime nicht ab. Frieren Sie dann den Brei wieder ein, tötet die Kälte die Keime ebenfalls nicht ab, sie werden nur am Wachstum gehindert. Bei einem erneute Auftauen erwachen aber die Keime aus dem Schlaf und beginnen sich wieder zu vermehren.

                              • Bewahren Sie deshalb einmal aufgetauten Brei auch nicht mehrere Stunden auf, auch nicht im Kühlschrank.

                              Haltbarkeit von selbstgekochtem Brei


                              Wichtig ist, auf die Haltbarkeit der eingefrorenen Breie zu achten. Vermerken Sie auf dem Behälter Datum und Inhalt. Dafür eignen sich Klebeetiketten oder das Beschriften mit einem wasserfesten Stift.

                              BreiHaltbarkeit
                              Gemüse- und Obstbreisechs Monate
                              Fisch-und Fleischbreidrei Monate
                              Brei mit Milchproduktenzwei Monate

                              Diese Lebensmittel eignen sich nicht zum Einfrieren


                              • Kartoffeln, Gurken, Melonen, Bananen und Steinobst können nach dem Auftauen in der Konsistenz und/oder im Geschmack verändert sein.

                              • Avocados schmecken nach dem Auftauen möglicherweise bitter.

                              • Bei Getreidebreien verändert sich die Konsistenz des Breis, je höher der Anteil an Getreide ist. Es kann sein, dass der Brei ungeniessbar wird. Frieren Sie den Gemüse- oder Obstbrei ohne Getreide ein und fügen Sie dieses nach dem Aufwärmen hinzu.

                              • Wenn Sie den selbstgekochten Brei einfrieren, fügen Sie das Öl erst nach dem Auftauen und kurz vor dem Verzehr zu.

                              Letzte Aktualisierung: 27.04.2021, swissmom-Redaktion