Kinderschutz Schweiz fordert konsequente Plattformregulierung
Wenn Kinder und Jugendliche auf digitalen Plattformen unterwegs sind, drohen ihnen verschiedene Gefahren: psychische Belastung durch verstörende Inhalte, sexualisierte Gewalt, manipulative Algorithmen, Gefährdung durch Cybergrooming oder Sextortion. Kinderschutz Schweiz fordert deshalb, dass der Bundesrat konkrete Massnahmen im geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen verankert.
Die Stiftung weist auf einen dramatischen Anstieg von Gewalt gegen Kinder hin: Die Meldungen zu pädokriminellen Inhalten im Internet haben sich 2024 verdreifacht. Das Bundesamt für Polizei registrierte 2023 über 14'400 Verdachtsfälle in der Schweiz - und somit doppelt so viele wie 2021. 2023 lag die Schweiz weltweit auf Rang 4 der Länder, die am meisten pädokriminelles Material hosten. Zudem haben 50 Prozent der Schweizer Jugendlichen unerwünschte sexuelle Anfragen erhalten.
Diese Entwicklung zeige, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum massiv gefährdet seien, schreibt Kinderschutz Schweiz in einer Mitteilung. Doch die Schweiz tue wenig; ein Vorentwurf für eine Regulierung der Kommunikationsplattformen sei seit 2023 zwar angekündigt, lasse aber weiter auf sich warten. Kinderschutz Schweiz fordert deshalb:
Meldepflicht für illegale Inhalte: Plattformen und Hosting-Dienste müssen verdächtige Inhalte aktiv an die Behören melden und umgehend löschen.
Verpflichtende Risikoanalysen: Plattformen sollen systematisch bewerten, ob ihre Dienste für sexualisierte Gewalt missbraucht werden könnten und darauf basierend wirksame Schutzmechanismen ergreifen.
Sicherheitsvorgaben nach dem Safety-by-Design-Prinzip: Plattformen müssen Sicherheitsmechanismen bereits in der Entwicklungsphase integrieren. Bestehende Plattformen sind so anzupassen oder weiterzuentwickeln, dass Schutzmechanismen standardmässig voreingestellt sind.
Sanktionen für Verstösse: Fehlende Schutzmechanismen müssen mit klaren Sanktionen belegt werden - beispielsweise durch finanzielle Beiträge fehlbarer Plattformbetreiber an einen Fonds für Präventionsmassnahmen.
Mindestalter 16 für eigene Social-Media-Accounts: Wenn die gegenwärtigen Risiken nicht behoben werden, sollen die Plattformen dazu verpflichtet werden, ein Mindestalter von 16 Jahren einzuführen.
In der EU, in Grossbritannien und in Irland seien in den letzten Jahren strenge Gesetze zum Schutz von Kindern im digitalen Raum verabschiedet worden, heisst es in der Mitteilung. Die Schweiz dürfe hier nicht zurückfallen. Der Bundesrat solle die Plattformen in die Pflicht nehmen, damit diese die Kinder im digitalen Raum besser schützen.
Quelle: kinderschutz.ch