Das Geburtshaus

Eine sichere Alternative zur Geburt zu Hause oder im Spital

Familie mit dem zweiten Kind,Familie mit Kind und Baby auf dem Sofa
In Zusammenarbeit mit:
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Schweizerischer Hebammenverband

Im Geburtshaus können Frauen ihr Kind in einer besonders familienfreundlichen und privaten Umgebung zur Welt bringen.

Schwangerschaftskontrolle im Geburtshaus


Die meisten Geburtshäuser bieten eine kontinuierliche Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett an. Wenn die Schwangere sich für die Schwangerschaftskontrollen im Geburtshaus entscheidet, lernt sie die Hebammen, die Räumlichkeiten und die Atmosphäre des Hauses bereits kennen. Ausserdem wird so ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis aufge­bau­t. Bei der Ge­burt ist dann je­mand da­bei, der die Wün­sche und Be­fürch­tun­gen der Ge­bä­ren­den kennt und sie dem­entspre­chend be­glei­ten kann. Viele Geburtshäuser bieten ausserdem Geburtsvorbereitungskurse an.

Für Ul­tra­schall­un­ter­su­chun­gen, oder wenn nicht ganz auf eine ärzt­li­che Kon­trol­le ver­zich­tet wer­den möch­te, kann die Schwan­ge­re na­tür­lich wei­ter­hin ihre Gy­nä­ko­lo­gin auf­su­chen. Die­se wird da­für sor­gen, dass die Fachpersonen im Geburtshaus die Un­ter­su­chungs­er­geb­nis­se und all­fäl­li­ge Be­son­der­hei­ten er­fahren. Einige Geburtshäuser setzen für die Geburt voraus, dass das Organscreening in der 21. bis 24. Schwangerschaftswoche vom Gynäkologen durchgeführt wurde und mindestens eine Schwangerschaftskontrolle im Geburtshaus erfolgt ist.

Die Geburt im Geburtshaus


Geburtshäuser legen grossen Wert auf eine individuelle und den Bedürfnissen der Schwangeren entsprechende Betreuung. Die Selbstbestimmung wird gefördert, Eigenverantwortung und das Gesundheitsbewusstsein der Frau stehen dabei im Vordergrund.

Während der Geburt wird die Frau von der Hebamme 1:1 betreut, gegen Ende des Geburtsprozesses kommt eine zweite Hebamme zur Unterstützung dazu. Einige Geburtshäuser führen keine Schichtwechsel durch, was bedeutet, dass die Hebamme von Anfang bis zum Ende der Geburt dieselbe ist. Alternative Therapieformen wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie oder Bachblüten zur Unterstützung des Geburtsprozesses werden in vielen Geburtshäusern angeboten.

Hebammen sind dafür ausgebildet und kompetent, Frauen selbstständig während der Geburt zu begleiten und zu betreuen. Für Komplikationen oder Schwierigkeiten während der Geburt sind Geburtshäuser ausgerüstet und arbeiten eng mit Spitälern in der Umgebung zusammen, sodass die Gebärende im Notfall schnell verlegt werden können. 

Das Wochenbett im Geburtshaus


In den meisten Geburtshäusern können Mütter mit ihren Neugeborenen auch das Wochenbett verbringen. Dies ist vielfach sogar möglich, wenn die Geburt selber nicht im Geburtshaus stattgefunden hat. In den Familienzimmern können auch die Väter die ersten Tage mit dem ihrem Kind hautnah erleben. Die Betreuung wird durch die Hebammen rund um die Uhr gewährleistet.

Wie auch im Spital übernimmt die Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die Geburt und den Wochenbettaufenthalt im Geburtshaus, vorausgesetzt das betreffende Geburtshaus ist auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt. Möchten Frauen in einem Geburtshaus ausserhalb des Wohnkantons gebären, hilft eine abgeschlossene Zusatzversicherung "Spital ganze Schweiz".

Geburtshaus und Risikoschwangerschaft


Da Geburtshäuser ausschliesslich von Hebammen geführt werden – also kein Arzt anwesend ist – gibt es gewisse Voraussetzungen, die eine schwangere Frau erfüllen muss, um ihr Kind in dieser Umgebung zur Welt zu bringen. Diese Kriterien variieren ein wenig von Haus zu Haus, grundsätzlich gilt aber:

  • Die Geburt beginnt nicht vor 37 0/7 Schwangerschaftswochen.

  • Die Schwangerschaft ist für Mutter und Kind komplikationslos und gesund verlaufen.

  • Das Kind liegt in Schädellage.

  • Es handelt sich nicht um eine Mehrlingsschwangerschaft.

  • Die Mutter hat keine schweren Vorerkrankungen.

  • Es besteht kein insulinpflichtiger Schwangerschaftsdiabetes.

  • Die Plazenta liegt nicht über dem Muttermund.

  • Keine schweren Komplikationen bei der letzten Geburt.

War die letzte Geburt eine Kaiserschnittentbindung, gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Geburtshäusern, die Ihnen die Hebammen vor Ort gerne erklären.

Geburtshäuser in der Schweiz

Letzte Aktualisierung: 19.04.2022, KM