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                              Vaterschaftsurlaub auch bei Tod des Kindes

                               Paar in trauriger Stimmung umarmt sich
                              ©
                              iStock

                              Wird ein Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, hat aktuell nur die Mutter Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Vätern wird dieses Recht bislang nicht zugestanden. Um diese Lücke zu schliessen, hatte der Nationalrat bereits im Juni 2023 entschieden, dass der Vaterschaftsurlaub vollumfänglich gewährt werden soll, wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Gemäss einer Änderung der Vorlage durch den Ständerat sollen Väter auch dann ein Anrecht auf Urlaub haben, wenn das Kind in den vierzehn Tagen nach der Geburt stirbt. Nachdem nun National- und Ständerat die Motion mit dieser Änderung angenommen haben, wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

                              Der Urlaub soll ab dem Zeitpunkt der Totgeburt oder des Todes in vollem Umfang und am Stück gewährt werden. Bereits bezogene Urlaubstage werden angerechnet. Gemäss eines Berichts der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hätten im Jahr 2022 607 Fälle die Kriterien für einen Vaterschaftsurlaub nach dem Verlust eines Kindes erfüllt. Aufgrund dieser Statistik werden zusätzliche Kosten von 1,3 Mio. erwartet, die aus den Mitteln der Erwerbsersatzordnung finanziert werden können. Laut Angaben der Kommission braucht es keine zusätzliche Finanzierungsquelle. 

                              Quelle: parlament.ch

                              Letzte Aktualisierung: 14.06.2024, swissmom-Redaktion