Während der Schwangerschaft wird die Liste der Dinge, die erledigt werden müssen, länger und länger. Ein Punkt dieser Liste sollte die Krankenversicherung Ihres Kindes sein – insbesondere, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ihr Neugeborenes muss bis drei Monate nach der Geburt in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet sein. Bei Sanitas wird Ihnen die Prämie des Geburtsmonats erlassen.
Zusatzversicherungen – schon für Babys?
Wenn eine Zusatzversicherungen neu abgeschlossen oder der bestehende Versicherungsschutz erhöht wird, darf die Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung durchführen. Wenn Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt für eine Zusatzversicherung anmelden, wird bei ausgewählten Produkten und unter gewissen Umständen auf eine Gesundheitsprüfung oder Leistungseinschränkung verzichtet. Die Regelungen dazu variieren je nach Versicherer. Bei Sanitas ist Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil die gleiche Versicherungsdeckung seit mindestens 270 Tagen besitzt.
Überlegen Sie zudem, die Versicherungsdeckung des Kindes entsprechend der Versicherungsklasse der Mutter zu wählen. Sanitas übernimmt für den gesunden Säugling die Spitalkosten gemäss der Versicherung der Mutter. Kommt der Säugling krank zur Welt, sodass er Spitalpflege benötigt, übernimmt Sanitas die Kosten je nach abgeschlossener Versicherung des Babys.
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Stand: 12/12, AS