Adoption und vertrauliche Geburt

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Frau das Kind zwar austragen, aber nicht behalten kann oder möchte.

Schwangere Frau auf Parkbank
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Wenn eine schwangere Frau sich für das Kind, aber gegen die Mutterschaft entscheidet, kann sie – mit der Zustimmung des Vaters – das Baby nach der Geburt zur Adoption freigeben. Soll niemand aus ihrem Umfeld davon erfahren, kann sie in der Schweiz das Angebot der vertraulichen Geburt nutzen.

Wichtig!

Sind Sie ungewollt schwanger und befinden sich in einer Notsituation? Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind ist 24/7 unter 0800 811 100 kostenlos erreichbar.

Ein Kind zur Adoption freigeben


Auch wenn sich Mutter und Vater dafür entschieden haben, ihr Neugeborenes zur Adoption freizugeben, können sie die definitive Zustimmung frühestens sechs Wochen nach der Geburt erteilen. Ab diesem Zeitpunkt haben sie erneut sechs Wochen Zeit, um diese Zustimmung zu widerrufen. Tun sie dies nicht, wird die Adoption rechtskräftig und den Eltern die elterliche Sorge entzogen. Zuständig für das Adoptionsverfahren ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Das Kind lebt während dieser Zeit in einer Übergangspflegefamilie und bekommt nach Inkrafttreten der Adoption einen Vormund.

Die Adoptionseltern können nach einem Jahr, in dem das Kind bereits bei ihnen gelebt hat, ein Adoptionsgesuch stellen. Während dieses Jahres sind die zukünftigen Adoptiveltern rechtlich gesehen die Pflegeeltern des Kindes. Wird das Adoptionsgesuch bewilligt, erlischt die Vormundschaft und das Kind erhält alle Rechte – zum Beispiel Namen, Bürgerort, Erbberechtigung – eines leiblichen Kindes.

Grundsätzlich bleibt die Identität des Adoptivkindes und der Adoptiveltern gemäss Adoptionsgesetz für die leiblichen Eltern geheim. Es ist jedoch möglich, dass die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern einen persönlichen Kontakt mit dem Kind vereinbaren. Die Kinderschutzbehörde und das Kind, sofern es urteilsfähig ist, müssen dieser Vereinbarung jedoch zustimmen. 

Das adoptierte Kind hat mit 18 Jahren Anspruch darauf, die Identität seiner leiblichen Eltern zu erfahren, ohne dass diese zustimmen müssen.

Die schweizerische Anlaufstelle "Pflege- und Adoptivkinder Schweiz" (PACH) begleitet und berät Eltern, die über eine Adoptionsfreigabe nachdenken, auf dem schwierigen Weg der Entscheidungsfindung. Die Fachpersonen helfen zusammen mit der KESB beim Adoptionsprozess und bei der Abwicklung der Formalitäten. Sie bleiben auch nach der Adoptionsfreigabe Ansprechpartner für die leiblichen Eltern.

Die vertrauliche Geburt


Wenn sich eine Frau für eine Adoptionsfreigabe entscheidet und nicht möchte, dass jemand von der Schwangerschaft und Geburt erfährt, gibt es in einigen Spitälern die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Den Wunsch nach einer vertraulichen Geburt kann sie bei ihrer Gynäkologin, im Spital oder bei einer Hebamme äussern.

Die Personalien der Schwangeren werden vertraulich hinterlegt. Die Mutter - und nach der Entbindung auch das Kind - erhält ein Pseudonym oder einen Code. Während der Schwangerschaft und der Geburt wird sie unter diesem Decknamen betreut und medizinisch versorgt. Damit ist die medizinische Versorgung von Mutter und Kind sichergestellt, ohne dass jemand aus dem sozialen Umfeld davon erfährt.

Über die vertrauliche Geburt und die Identität der Mutter informiert das Spital ausschliesslich die Zivilstandsbehörde und die KESB. Die Krankenkasse bezahlt alle Arzt- und Spitalkosten direkt, sodass die Frau keine Post nach Hause erhält.

Anschliessend verläuft das Verfahren der Adoptionsfreigabe wie oben beschrieben.

Gut zu wissen!

Die vertrauliche Geburt ist legal und die betroffene Frau macht sich nicht strafbar: Die Rechte ihres Kindes werden bei der vertraulichen Geburt geschützt. 

Unterschied zwischen vertraulicher Geburt und Babyfenster


In der Schweiz gibt es in Basel, Bellinzona, Bern, Olten, Davos und Einsiedeln sogenannte Babyfenster. Mütter in extremen Notsituationen haben dort die Möglichkeit, ihr Neugeborenes anonym an einem sicheren Ort abzugeben

Rechtlich gesehen sind Babyfenster eine Grauzone, denn jedes Kind hat ein Recht zu wissen, wer seine Eltern sind. Trotzdem wird diese Möglichkeit toleriert. Dies vor allem, um zu verhindern, dass die Mutter das Baby in ihrer Notlage einfach alleine lässt. 

Eine vertrauliche Geburt ist die beste Alternative zum Babyfenster, denn

  • Mutter und Kind werden während der Schwangerschaft und Geburt medizinisch betreut.

  • die Mutter wird nach der Geburt im Prozess der Adoptionsfreigabe begleitet und unterstützt.

  • das volljährige Kind hat so die Möglichkeit, seine Herkunft herauszufinden.

Letzte Aktualisierung: 05.04.2024, KM