• Newsletter

  • Kinderwunsch
    • Schwangerschaft
      • Geburt
        • Wochenbett
          • Baby
            • Kind

              • Stillen
                • Krankheiten
                  • Familie
                    • Frauengesundheit
                      • Erziehung
                        • Vater werden
                          • Gesund Leben
                            • Arbeit, Recht und Finanzen

                              Eizellspende soll in der Schweiz erlaubt werden - auch für unverheiratete Paare

                              Paar hält Babyschuhe in den Händen
                              ©
                              GettyImages

                              Der Bundesrat hat entschieden, das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend zu überarbeiten. Nach Wunsch des Parlaments soll auch die Eizellspende gesetzlich zugelassen werden. Es hat den Bundesrat 2021 mit einer Motion dazu beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Eizellspende zu schaffen und die Rahmenbedingungen festzulegen. So sollen auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können - analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit. 

                              Der Bundesrat will diese Neuerung im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umsetzen und hat dazu die Eckwerte festgelegt. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Eizellspenderinnen und das Kindeswohl. Dieser Schutz könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellspenden im Ausland in Anspruch nähmen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats. 

                              Aktuell ist der Zugang zur Samenspende auf Ehepaare beschränkt. Mit der Einführung der "Ehe für alle" haben seit 2022 verheiratete Frauenpaare ebenfalls Zugang zur Samenspende. Im Zuge der Revision sollen nun auch unverheiratete Paare Zugang zur Samen- und Eizellspende erhalten. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare sei nicht mehr zeitgemäss. 

                              Mit der Gesetzesrevision sollen weitere Änderungen umgesetzt werden. So zum Beispiel die Lockerung der "12-er Regel" bei In-vitro-Fertilisation. Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen. Zudem soll geprüft werden, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als zehn Jahre konserviert werden dürfen. 

                              Der Bundesrat hat das Departement des Inneren beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. 

                              Quelle: admin.ch

                              Letzte Aktualisierung: 30.01.2025, swissmom-Redaktion