Unsere einjährige Tochter hat seit vier Tagen Windpocken, es geht ihr schon wieder recht gut. Wann darf ich sie wieder in die Kita geben?
Nach den Empfehlungen der Kantonsärztinnen und -ärzte in der Schweiz (VKS) gibt es keinen vernünftigen Grund, Kinder mit einer Infektionskrankheit wie Mumps, Röteln oder Windpocken vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Schulen auszuschliessen. Sie sollten aber gesundheitlich dazu in der Lage sein und keinen schweren Krankheitsverlauf haben, weil dann der pflegerische Mehraufwand in der Institution Probleme machen kann.
Erstens sind diese Infektionskrankheiten in den Tagen vor Ausbruch der Erkrankung am ansteckendsten und haben sich also sowieso schon in der Einrichtung verbreitet, wenn die ersten Fälle auftreten. Zweitens sind die Kinder ab dem 5. bis 7. Krankheitstag kaum noch ansteckend - auch wenn die letzte Kruste noch nicht abgefallen ist. Drittens steigt die Komplikationsrate dieser Infektionskrankheiten mit zunehmendem Alter, so dass eine frühe Erkrankung durchaus wünschenswert ist.
Ein Windpockenkind muss nicht streng isoliert werden. Es darf zu allen Kindern Kontakt haben, die schon Windpocken gehabt haben. Ein Schulausschluss von gesunden Kindern (im selben Haushalt / in derselben Klasse) ist nicht gerechtfertigt.
WICHTIG: Es sollten sich in derselben Einrichtung keine gefährdeten immungeschwächten Kinder befinden (z.B. nach Krebstherapie oder Organtransplantation). Die Eltern solcher Kinder (bei Schulkindern auch der Schularzt) müssen vom Personal informiert werden. Auch Schwangere, die nicht immun sind, sollten keinen direkten Kontakt haben.