Lastenvelos: Neu dürfen vier statt zwei Kinder mitfahren
Am 1. Juli 2025 treten neue Regeln für Lastenvelos in Kraft. Neu dürfen auf einem Cargo-Bike bis zu vier Kinder transportiert werden, sofern das Fahrzeug über so viele geschützte Kindersitzplätze verfügt.
Auch die Kategorisierung bei E-Bikes wird angepasst. Neu geschaffen wurde die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder. Dazu zählen Lastenfahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h mit einem Gesamtgewicht von bis zu 450 kg. Lastenvelos mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 kg zählen zur Kategorie der leichten Motorfahrräder.
Im Zuge der Änderung wird auch die Bedeutung der Verkehrssignale "Fahrrad" und "Motorfahrrad" angepasst. Das Symbol "Fahrrad" gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern. Das Symbol "Motorfahrrad" umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas sowie die neu geschaffene Kategorie "schwere Motorfahrräder". Dort, wo ein Fahrverbot für Mofas gilt, darf man mit diesen Fahrzeugen nicht fahren - neu auch nicht mit abgestelltem Motor.
Quelle: admin.ch