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                              EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

                              Frau hält abwehrend die Hände vor dem Körper, um sich zu schützen
                              ©
                              GettyImages

                              Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates haben eine vorläufige Einigung über Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erzielt. Diese umfasst unter anderem Massnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und eine bessere Unterstützung der Opfer von sexueller Gewalt. Vorschriften gegen weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat sowie spezifische Regeln für Online-Delikte sind ebenfalls Teil der neuen Gesetzgebung. 

                              Zum ersten Mal werden damit EU-weit gültige Vorschriften für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen. Ziel ist ausserdem, die Prävention solcher Taten, den Schutz der Opfer und den Zugang zur Justiz zu verbessern. Eine EU-weite Regelung, wonach bei sexuellen Handlungen ohne Einwilligung der Straftatbestand der Vergewaltigung vorliegt ("Nur Ja heisst Ja"), wurde nicht in die Gesetzgebung aufgenommen. Dies hatte zwar eine Mehrheit des EU-Parlaments verlangt; einige Mitgliedsstaaten blockierten diese Regelung jedoch. 

                              In einem nächsten Schritt müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung formell genehmigen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedsstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen umzusetzen. 

                              Quelle: europa.eu

                              Letzte Aktualisierung: 08.02.2024, swissmom-Redaktion

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