Angepasste Empfehlung für die Meningokokken-Impfung
Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen angepasst. Der Impfstoff gegen Meningokokken der Serogruppe B, der bislang für Kinder ab 2 Jahren zugelassen war, ist seit November 2023 für Säuglinge ab 2 Monaten zugelassen.
Um den Impfschutz bereits im ersten Lebensjahr zu verbessern, gelten neu die folgenden Impfempfehlungen:
4CMenB-Impfung zum Schutz vor Meningokokken der Serogruppe B: Mit 3, 5 und 18 Monaten wird jeweils eine Spritze verabreicht. Die Auffrischung erfolgt im Alter von 11 bis 15 Jahren mit 2 Dosen im Abstand von 1 Monat.
MCV-ACWY-Impfung zum Schutz vor Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y: Im Alter von 12 bis 18 Monaten je nach Impfstoff in einer Einmaldosis oder zweimal im Abstand von mindestens 2 Monaten. Aufgefrischt wird diese Impfung zwischen 11 und 15 Jahren.
In der Schweiz kommt es gemäss Angaben des BAG jedes Jahr zu rund 50 schweren invasiven Meningokokken-Erkrankungen. Betroffen sind hauptsächlich Kinder unter 5 Jahren sowie Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren.
Quelle und weitere Infos: Bundesamt für Gesundheit