Zu viele Giftunfälle in der Schweiz

Aus der Forschung

Kind sitzt vor dem Putzmittelschrank
©
GettyImages

Gefahrensymbole von chemischen Produkten werden zu wenig beachtet. Jedes Jahr passieren in Schweizer Haushalten über 50'000 Unfälle mit chemischen Produkten, obwohl diese Produkte mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind. Vor allem bei Kindern sind Vergiftungen im Haushalt nicht selten. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten beachten Symbole, die auf gefährliche Chemikalien in Haushaltprodukten hinweisen, selten und kennen sie häufig nicht einmal, wie eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt.

In jedem Haushalt finden sich Waschpulver, Imprägniermittel oder Fleckenspray, die Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften enthalten. Bis 2005 waren diese Produkte in Giftklassen eingeteilt. Seither weisen schwarz gedruckte Piktogramme auf orangefarbigem Grund auf die Gefahren hin. Sie klären auf, ob ein Produkt beispielsweise giftig, reizend oder ätzend ist. Zusätzlich wird mit Gefahrenhinweisen und Sicherheitssätzen (R- und S-Sätzen) beschrieben, welche konkreten Gefahren von den Produkten ausgehen und wie sich Unfälle vermeiden lassen.

Die vom BAG in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Gefahrensymbole von den Konsumentinnen und Konsumenten selten beachtet werden. Die Befragten beurteilten die Produkte nicht aufgrund der Informationen auf der Packung, sondern selektiv wie beispielsweise anhand eines aufgedruckten Schriftzuges oder der Verpackungsfarbe. So wird ein grün verpacktes Mittel als nicht so gefährlich angesehen, auch wenn es mit einem Gefahrensymbol versehen ist.

Rund die Hälfte der Befragten war zudem der Ansicht, dass nach wie vor die Giftklassen das offizielle Kennzeichnungssystem seien. Die Mehrheit dieser Personen erachtet Produkte ohne Giftklassenkennzeichnung als ungefährlich, auch wenn dieses Gefahrensymbole aufweisen. Das ist vor allem in der Selbstbedienung und für Kinder sehr gefährlich. Das neue Piktogramm-System ist noch zuwenig bekannt und muss deshalb bei den Konsumentinnen und Konsumenten besser verankert werden.

Andere Argumente zur Einschätzung der Gefahren sind der Kaufort wie etwa Supermarkt oder Fachmarkt. Generell werden Produkte, die in Selbstbedienung erhältlich sind, als ungefährlich angesehen, obwohl auch sie zum Beispiel für Kinder besonders gefährlich sein könnten. Aufgrund dieser Resultate stellt sich die Frage, ob auch künftig besonders gefährliche Produkte nur in Bedienung und gegen Beratung abgegeben werden müssten.

Die Studie stellt jedoch fest, dass die Beratung zu wünschen übrig lässt. So berieten nur die Hälfte der Verkäuferinnen und Verkäufer aus eigenem Antrieb die Kundschaft. Kaum eine Verkaufsperson wies auf die speziellen Gefahren eines Produktes, auf die notwendigen Schutzmassnahmen und die korrekte Entsorgung hin. Die grundlegenden Anforderungen an das Verkaufspersonal wurden somit nicht erfüllt. Aufgrund dieser Ergebnisse gelangte das BAG an die Fachverbände. Diese werden aufgefordert, Massnahmen zur Verbesserung einzuleiten.

Als Gegenmassnahme überlegt sich das BAG, ob Produkte, die ein Gefahrenpiktogramm benötigen, nur noch von speziell dafür ausgebildetem Personal verkauft werden soll. Diese Verordnungsänderung müsste der Bundesrat aber vornehmen.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) - http://www.bag.admin.ch

Letzte Aktualisierung: 15.03.2021, BH