Krankenversicherung für Ihr Baby

Sobald das Baby auf der Welt ist, braucht es eine eigene Krankenpflegeversicherung.

Schwangere an Handy und Laptop
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Am Ende der Schwangerschaft ist es ratsam, die Versicherungen über den erwarteten Familienzuwachs zu informieren.  Sie werden staunen, wie viele Policen Sie haben! Schauen Sie genau nach, damit Sie keine vergessen – die meisten sollten darüber informiert werden, dass Sie nun ein Baby haben. Für einige gilt besondere Dringlichkeit.

Krankenversicherung


Neugeborene müssen innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert werden. Wird diese Frist eingehalten, gilt der Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Geburt an.

Das ist übrigens zwingend: Auch wenn Ihr Baby krank wird oder krank geboren wurde, müssen es die Kassen der Grundversicherung (nicht jedoch der Zusatzversicherung; siehe unten) ohne Vorbehalte aufnehmen.

Grundversicherung


Wer in der Schweiz lebt, muss obligatorisch in einer Grundversicherung einer Krankenkasse versichert sein.

Da die Leistungen aus der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich sind, ist ein Prämienvergleich empfehlenswert. Und: Lassen Sie sich nicht von Familienrabatten blenden. Diese sind meist so gering, dass sich das Einholen von Offerten gleichwohl lohnt.

Die Grundversicherung bietet einen sehr weitreichenden Schutz, weil praktisch alle notwendigen medizinischen Kosten abgedeckt sind.

Zusatzversicherung


Angeboten werden mehr oder weniger weitreichende Zusatzversicherungen, welche in den meisten Fällen auch bereits vor der Geburt abgeschlossen werden können und sollten.

Wichtig: Da bei nach der Geburt beantragten Zusatzversicherungen eine Gesundheitsdeklaration ausgefüllt werden muss (im Unterschied zur Grundversicherung; siehe oben), kann die Kasse Leistungsvorbehalte anbringen, falls es vor oder während der Geburt zu Komplikationen kam.

In bestimmten Fällen kann sogar keine Zusatzversicherung mehr abgeschlossen werden. Falls Sie also eine Zusatzversicherung für Ihr Baby abschliessen wollen, dann unbedingt vor der Geburt. Nur wenige der möglichen Zusatzversicherungen sind für Babies wirklich sinnvoll, so z.B. eine Zahnkorrekturversicherung, die man auch unbedingt schon bald nach der Geburt abschliessen sollte, weil die Versicherer die Kinder später kaum mehr aufnehmen.

Auf andere, wie den Halbprivat- oder Privat-Spitalzusatz, kann in den meisten Fällen verzichtet werden, denn es gibt in den meisten Schweizer Spitälern nur allgemeine Kinderabteilungen oder sehr wenige Privatzimmmer. Klären Sie dies aber im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse und den umliegenden Spitälern ab. Wenig sinnvoll ist auch eine Versicherung, die sich nur an den Kosten der Zahnpflegeleistungen beteiligt, aber nicht an den teuren Zahnstellungskorrekturen.

Ein Grossteil der Krankenkassen bietet eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche Heilverfahren an, bei einigen ist dies auch schon eingeschlossen.

Gut zu wissen

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Prämienfrei vor der Geburt Krankenkasse fürs Baby abschliessen


Nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeit; damit Ihr Kind ab der Geburtsminute schon versichert ist. Sie sparen sich so allenfalls spätere Diskussionen. Diese Vorgeburtsanmeldung leiten Sie telefonisch oder noch besser übers Internet Ihrer Krankenkasse ein, unter Angabe der gewählten Jahresfranchise. Sie erhalten dann einen schriftlichen Antrag, den Sie unterschrieben zurücksenden müssen. 

Unfallversicherung


Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie können eine Unfallversicherung für ihr Kind  über die Grundversicherung abschliessen.

Todesfallversicherung


Eine Lebensversicherung sichert Ihre Familie im Falle Ihres Todes ab. Das ist besonders für Eltern wichtig, denn Sie werden für das Wohlergehen und die Ausbildung Ihrer Kinder vorsorgen wollen. Ausserdem können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen, die Ihnen eine monatliche Rente garantiert, sollten Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Manche Versicherungen decken beides ab. Eine Lebensversicherung wird bei Ableben des Versicherungsnehmers fällig. Sie wird automatisch an die in der Versicherung genannte Person ausbezahlt, in der Regel an den nächsten Angehörigen. Es ist also wichtig, die oder den Nutzniesser genau zu definieren. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Kinder in die Versicherung mit aufzunehmen. Es ist ratsam, wenn beide Elternteile eine solche Versicherung abschliessen.

Häufige Fragen zum Thema

Seitdem im Jahr 2000 die Stillberatung als Leistung der Krankenkassen gesetzlich verankert wurde, wird das Stillgeld nicht mehr automatisch an alle stillenden Mütter ausbezahlt. Einige besonders stillfreundliche Krankenversicherer entrichten aber auch weiterhin ein Stillgeld auf freiwilliger Basis …
Letzte Aktualisierung: 30.04.2021, PvE / CF / AS