Annullierungskostenversicherung

Familie muss Ferien absagen
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Sie wollen in aller Ruhe verreisen, denn die Ferien sind das Highlight des Jahres. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Ihre Reise wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses im letzten Moment absagen müssen. Mit einer Annullierungskostenversicherung (Reiserücktrittsversicherung) sind Sie vor den Folgen nicht angetretener Reisen/ Ferien in Folge Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, des Reisebegleiters oder eine Ihnen nahe stehende Person oder eines unvorhergesehenen Ereignisses geschützt.

Doch der Teufel steckt im Detail und es kann vorkommen, dass man zwar versichert und doch nicht gedeckt ist. Die Annullationskostenversicherung ist nicht obligatorisch und sie deckt jene Kosten ab, die man als Kunde wegen des Vertrags schuldet, wenn man eine Reise absagt. Es werden jedoch nur bestimmte Annullierungsgründe abgedeckt, und es kommt auf das konkrete Schadensereignis an.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Versicherung für eine Reise muss sofort bei der Buchung abgeschlossen werden.

  • Bei Absage einer Reise wegen Gefahren oder Risiken am Reiseziel gilt, dass solange jdie Risiken nicht objektiv geklärt sind, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Annullierung d.h. für eine Absage braucht es objektive Gründe.

  • Eine Absage wegen Schwangerschaft ist bei vielen Versicherungen nur gedeckt, wenn sie nach der Buchung begonnen hat und Komplikationen auftreten. Unbedingt bei der Versicherung nachfragen, ob sie die Annullationskosten auch dann übernimmt, wenn für das Reiseziel eine Impfung nötig ist, die für das ungeborene Kind ein Risiko bedeutet.

  • Bei einem chronischen Leiden vor Reisebuchung die Reisefähigkeit ärztlich bestätigen lassen.

  • Bei Reisen mit Kindern sollte man überprüfen, ob nur Mitreisende, die im gleichen Haushalt leben gedeckt sind oder die Annullationskosten auch für Personen gelten, unabhängig ob diese miteinander verwandt sind oder im gleichen Haushalt leben.

  • Lesen Sie die AGBs gründlich durch und im Zweifel unbedingt beim Versicherer nachfragen.

Die Annullierungskostenversicherung gilt nur bis zum Antritt der Reise. Zusätzliche Versicherungen sind mit dem ETI-Schutzbrief, einer Reiseversicherung oder einer Personenassistanceversicherung möglich.

Häufige Fragen zum Thema

Leider nicht. Eine Reiseversicherung (Annullationsversicherung oder Reiserücktrittsversicherung) springt in der Regel nur ein, wenn Sie die Reise wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht antreten können. Eine komplikationslose Schwangerschaft gilt aber nicht als Krankheit. Erst wenn …
Letzte Aktualisierung: 21.04.2020, PvE / CF