Überstunden

Grundsätzlich ist es möglich, Überstunden mit mindestens gleich langer Freizeit zu kompensieren.

Frau macht Überstunden
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Vorweg zwei Punkte, die für Schwangere wichtig sind:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, Überstunden verjähren erst nach 5 Jahren.

  • Bitte beachten Sie auch: das Leisten von Überzeit während der Schwangerschaft ist verboten. Der Arbeitgeber muss schon während der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin eine Reihe von Richtlinien aus Arbeitsgesetz und Mutterschutzverordnung beachten. Von Beginn der Schwangerschaft an darf die Frau nicht mehr als neun Stunden täglich arbeiten. Zudem darf sie keinerlei Überstunden leisten. Das gilt auch für die Zeit nach der Geburt, sofern Sie Ihr Kind stillen.

Grundsätzlich ist es möglich, Überstunden mit mindestens gleich langer Freizeit zu kompensieren. Vertraglich sind andere, für Sie bessere Vereinbarungen (z.B. Zuschläge von 25% oder mehr) möglich, so dass die konkrete Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag, einem dazu gehörenden Reglement oder dem Gesamtarbeitsvertrag zu finden ist. Die Kompensation kann jedoch weder einseitig von Ihnen beansprucht noch Arbeitgeber diktiert werden. Gegenseitiges Einverständnis zum Zeitpunkt der Kompensation ist notwendig; suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.

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