Gibt es ein Schmerzmittel, das man auch in der Frühschwangerschaft nehmen darf?

Sie dürfen bei starken Schmerzen wie Kopfschmerzen, Zahnschmerzen oder anderen Beschwerden während der gesamten Schwangerschaft ein Schmerzmittel nehmen, das den Wirkstoff Paracetamol oder Acetaminophen (z.B. die Präparate Dafalgan, Ben-u-ron, Panadol) enthält.

In manchen Medikamenten ist Paracetamol mit Codein kombiniert; dieses Mittel sollte während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Codein zählt zu den Opioiden und wird im Körper zu Morphin umgewandelt.

Auch Acetylsalicylsäure (z.B. AspirinS) ist bis einschliesslich des 6. Monats erlaubt. In den letzten zehn Wochen vor dem Geburtstermin sollte man es nur noch in besonderen Fällen nach ärztlicher Rücksprache einsetzen, weil es eine leicht blutverdünnende Wirkung hat. Das kann unter der Geburt wegen des erhöhten Blutungsrisikos möglicherweise zu Komplikationen führen. Ausserdem hemmt Acetylsalicylsäure im letzten Schwangerschaftsdrittel – wie auch die häufig in Schmerzmitteln enthaltenen anti-entzündlichen Stoffe Ibuprofen und Diclofenac – die normale Entwicklung des kindlichen Herzens, v.a. den Verschluss des Ductus arteriosus. Diese Empfehlungen gelten allerdings nur für die Dosierung bis max. 2 g Aspirin/Tag. Die sogenannte "Low dose Therapie" mit Acetylsalicylsäure (40-150 mg/Tag) ist ohne Risiko für das Kind.

Gegen die mit der Migräne verbundene Übelkeit können Sie die Wirkstoffe Metoclopramid (z.B. Paspertin), Meclozin (z.B. Itinerol B6) und – wenn Sie nicht zu vorzeitigen Wehen neigen – auch Dimenhydrinat (z.B. Trawell Kaugummi) einnehmen. Alle drei Medikamente sollen nicht während dem Stillen eingenommen werden oder während der Einnahme das Stillen aussetzen bzw. die abgepumpte Milch verwerfen.

Mutterkornalkaloide (Ergotamin, z.B. Cafergot, Effortil, Dihydergot, Ergotonin) werden häufig in der Behandlung von Migräne eingesetzt, sollten aber in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden, da sie zu Gefässverengungen und Minderdurchblutung führen.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2023, BH / AG