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                              Das müssen Sie beim Einkauf von Kinderautositzen beachten

                              Schwangere sucht Kindersitz
                              ©
                              GettyImages

                              Beim Kauf eines Kinderautositzes gilt es allgemein zu beachten:


                              • Einbau des Kindersitzes durch Fachpersonal zeigen lassen und anschliessend gleich selber ausprobieren.

                              • Überprüfen Sie, ob der Sitz mit dem ECE-Zeichen ausgezeichnet ist. Es garantiert, dass der Sitz die Mindestanforderung der aktuellen Norm erfüllt. Die neueste Norm ist ECE R129, es sind aber nach wie vor die Normen ECE R44.03 und R44.04 zugelassen.

                              • Die R129 Norm orientiert sich nicht mehr wie die bisherigen Normen am Körpergewicht der Kinder, sondern an der Körpergrösse.

                              • Entscheiden Sie sich für einen Kindersitz der R129-Norm ist es wichtig, dass das Fahrzeug auf der Typenliste des Sitzes freigegeben ist.

                              • Proben Sie das Ein- und Ausbauen des Sitzes um zu sehen, ob das ausgesuchte Modell auch zu Ihrem Fahrzeug passt. Ist der Fahrtgurt genügend lang?

                              • Prüfen Sie auch, wie einfach oder umständlich es ist, Ihr Baby darin festzugurten.

                              • Falls Kopfstütze den Einbau des Kindersitzes behindert, Kopfstütze herausziehen und wenn möglich umgedreht wieder montieren

                              • Gurtverlängerungen durch neues Gurtenband möglich.

                              • Der Sitzbezug wird bei Kindern stark strapaziert. Deshalb sollte er atmungsaktiv, hautfreundlich und möglichst waschbar sein.

                              Mehr Infos

                              Ergebnisse des TCS-Tests "Auto-Kindersitze"

                              Das detaillierte Informationsblatt „Auto-Kindersitze“ kann gratis beim Touring Club Schweiz unter der Tel.-Nr. 0844 888 111 oder unter www.tcs.ch sowie im Internet-Shop der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) in Bern (via Bestellnummer 9433 suchen oder direkt auf der Kindersitz-Seite) bestellt werden.

                              Beim Kauf von Kinderautositzen für Neugeborene sollten Sie darauf achten: 


                              • Kinder sollten möglichst lange in rückwärtsgerichteten Schutzsystemen befördert werden. Die Babyschale, die bis zu einem Alter von 18 Monaten oder bis zu 13 Kilo Körpergewicht benutzt werden kann (bitte genaue Angaben des Herstellers beachten, denn für manche Babyschalen gilt: Nur bis 9 Monate oder bis zu 10 Kilogramm Körpergewicht) und in Gegenfahrtrichtung mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgut montiert wird.

                              • Korrekte Gurtführung beachten, bei aktiviertem Airbag gehört die Babyschale nur auf dem Rücksitz in Gegenfahrtrichtung. Nicht zu früh wechseln. Auch wenn die kleinen Füsse bereits an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anstossen, ist dies noch kein Grund zum nächstgrösseren Kindersitz zu wechseln. Erst wenn der Kopf über die Schale herausragt, muss gewechselt werden.

                              • Mittlerweile gibt es auch für Kleinkinder Sitzschalen, welche wie die Babyschale rückwärts im Auto montiert werden (sogenannte Reboarder). Kleinkinder können in sogenannten Reboard-Kindersitzen weiter gegen die Fahrtrichtung fahren. Dadurch reduziert sich das Risiko für schwere oder tödliche Verletzungen im Vergleich zu vorwärts gerichteten Sitzen um über 80 %. Mit einen Kindersitz der R129-Norm ist es sogar Pflicht, das Kind bis 15 Monate in Gegenfahrtrichtung zu transportieren.

                              Letzte Aktualisierung: 18.05.2019, AS/KM