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Sicherheit im Auto

Immer wieder sieht man Bilder von ungesicherten Kindern im Auto. Doch die Statistik beweist: Kinder sind im Auto besonders gefährdet. Es verunglücken weit mehr Kinder im Auto als zu Fuss oder mit dem Velo. Und das Risiko einer schweren oder tödlichen Verletzung ist für nicht angegurtete Kinder siebenmal höher als für angegurtete.

Deshalb besteht seit dem 1.1.2002 die Kindersicherungspflicht im Auto. Dabei ist es unwichtig, ob die Kinder vorne oder hinten sitzen. Hauptsache, Kinder bis 12 Jahre sitzen in gesicherten Kindersitzen, d.h. in einer ECE-geprüften oder vom TCS und der bfu empfohlenen Kinderrückhaltevorrichtung (orange Etikette nach dem Reglement ECE-R 44.03 resp. 44.04).  Diese Vorschrift gilt für Sie auch schon dann, wenn Sie mit Ihrem Neugeborenen aus der Klinik nach Hause fahren. Für ältere Kinder gilt diese Vorschrift neu seit dem 1. April 2010 obligatorisch. Nach der neuen Vorschrift (seit 1.1.2002) dürfen Sie auch nur soviele Kinder (bzw. Erwachsene) angegurtet mitfahren lassen, wie dies im Fahrzeugausweis festgehalten ist. Neu gilt: Die beste Kindersicherheit ist gewährleistet, wenn Kinder bis 12 Jahre oder bis 1.50 m Körpergrösse mit Kindersitzen gesichert sind. Diese Sicherheitsregel ist zum 1. April 2010 in Kraft getreten. 

In den ersten Lebensmonaten sind Kinder am besten in sogenannten Babyschalen aufgehoben sind, die entgegen der Fahrtrichtung (Reboard) auf dem Beifahrersitz oder dem Rücksitz eingebaut werden. Im Falle einer Kollision wird das Baby mit dem ganzen Körper in die Sitzschale gedrückt und sicher abgestützt. So wird der verhältnismässig schwere Kopf bei einem Aufprall zurückgehalten und eine Halswirbelverletzung oder sogar Querschnittlähmung vermieden. Wenn Ihr Auto über einen Beifahrer-Airbag verfügt, der nicht deaktiviert werden kann, gehört das Baby aber auf jeden Fall auf den Rücksitz. In den ersten Wochen sollte Ihr Baby darin noch liegen und nicht sitzen, weil es sein Köpfchen noch nicht selbst halten kann. Mit einem Nackenhörnchen oder einem gerollten Handtuch können Sie es zusätzlich abstützen.

Einen wirklich guten Seitenschutz bieten Systeme mit stabiler Rückenschale.

Für Neugeborene gibt es zwei Sitzsysteme: 

  • Die Babyschale, die bis zu einem Alter von 18 Monaten oder bis zu 13 Kilo Körpergewicht benutzt werden kann (bitte genaue Angaben des Herstellers beachten, denn für manche Babyschalen gilt: Nur bis 9 Monate oder bis zu 10 Kilogramm Körpergewicht) und in Gegenfahrtrichtung mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgut montiert wird. 
  • Die sogenannten Reboard-Systeme, in denen Sie Ihr Kind bis zu einem Alter von drei Jahren sicher unterbringen können. Reboard-Systeme bieten bei einem Frontalaufprall einen sehr guten Schutz vor Hals- und Kopfverletzungen. Sie werden ebenfalls entgegen der Fahrtrichtung auf dem Rück- oder Beifahrersitz montiert. Kinder, die aus dem Säuglingsalter herausgewachsen sind, finden dies jedoch oft wenig attraktiv, so dass viele Eltern bereits vor dem dritten Lebensjahr auf Sitze mit Hosenträgergurt oder Sitze mit Fankörper umsteigen, die für Kinder ab neun Monate geeignet sind. Wichtig: Sie dürfen Reboard-Systeme auf keinen Fall auf dem Beifahrersitz montieren, wenn Ihr Fahrzeug dort mit Front- oder Seitenairbag ausgerüstet ist.

Das sollten Sie beim Kauf eines Kinderautositzes beachten:

  • Überprüfen Sie, ob der Sitz mit dem ECE-Zeichen ausgezeichnet ist. Es garantiert, dass der Sitz die Mindestanforderung der aktuellen Norm erfüllt (Rückhaltesysteme: ECE 44). Die Prüfnummer der neuesten Prüfnorm beginnt mit 04.
  • Proben Sie das Ein- und Ausbauen des Sitzes um zu sehen, ob das ausgesuchte Modell auch zu Ihrem Fahrzeug passt.
  • Prüfen Sie auch, wie einfach oder umständlich es ist, Ihr Baby darin festzugurten.
  • Der Sitzbezug wird bei Kindern stark strapaziert. Deshalb sollte er atmungsaktiv, hautfreundlich und möglichst waschbar sein.

Die bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung, www.bfu.ch) empfiehlt, Kinder wenn möglich auf den Rücksitzen zu platzieren und nur Rückhaltevorrichtungen zu verwenden, welche mit einem bfu-Sicherheitszeichen versehen sind, oder einen nach ECE-R44/04 geprüften Kindersitz , dessen Genehmigungsnummer mit 04 beginnt, zu verwenden. Kindersitze, die nach einer älteren ECE-R44-Prüfvorschrift zugelassen wurden, dürfen in der Schweiz nach wie vor verkauft und verwendet werden. Der TCS empfiehlt jedoch aus Altersgründen, Sitze mit der Bezeichnung ECE-R44/01 und 02 gegen neuere auszutauschen, da diese bereits älter als 9 Jahre sind.

Wichtig ist vor allem auch die richtige Handhabung beim Kindersitzeinbau und bei der Fixierung des Kindes! Denn der beste Kinderautositz nützt nichts, wenn er unsachgemäss verwendet wird. Eine Untersuchung des Touring Club Schweiz (TCS) und der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat gezeigt, dass Kinderrückhaltesysteme in jedem zweiten Fall unsachgemäss verwendet werden.

Die unsachgemässe Verwendung eines Kinderrückhaltesystems im Auto kann durch unsachgemässe Befestigung des Kindersitzes im Auto oder beim Anschnallen des Kindes im Kindersitz entstehen. Eine wichtige Rolle spielen dabei das Passungsproblem des Personenwagen-Kindersitzes oder auch fehlende oder falsche Kenntnisse des Nutzers. Durch eine fehlerhafte Anwendung von Kindersitzen wird die Schutzwirkung merklich reduziert. Die häufigsten festgestellten fehlerhaften Verwendungen waren:

  • Kindersitz zu locker eingebaut (Gurt kann von der Schulter rutschen)
  • Kinderhaltegurte zu locker oder verdreht
  • falscher Gurtenpfad (Kindersitz kann sich überschlagen)
  • Gurtenverlauf mit Halskontakt (kann zu schweren Verletzungen führen)
  • Schultergurt unter dem Arm verlaufend (hohe Brustbelastung möglich
  • Kinderrückhaltesystem für das Kind zu gross oder zu klein
  • Kind trägt zu viele Kleidung (Kinderhaltegurt liegt nicht optimal am Körper an)
  • Schlechte Kopfstützeneinstellung (unbequem und ungenügender Kopfschutz)

Wir haben für Sie die wichtigsten Ergebnisse des TCS-Tests "Auto-Kindersitze" zusammengestellt. Das detaillierte Informationsblatt „Auto-Kindersitze“ kann gratis beim Touring Club Schweiz unter der Tel.-Nr. 0844 888 111 oder unter www.tcs.ch sowie im Internet-Shop der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu in Bern (via Bestellnummer 9433 suchen oder direkt auf der Kindersitz-Seite) bestellt werden. 

In unserem Bereich "Kind" finden Sie Tipps für grössere Kinder:

Wann soll der Autositz gewechselt werden?

Aus unserem Bereich "Aktuell": 
Kindersitzpflicht auch für Grosse
Integrierte Kinderautositze: Teuer und wenig sicher
Richtig angeschnallt im Winter?

Möchten Sie Ihr Kind und sich selbst schützen, dann bestellen Sie hier gratis den swissmom-pelsano Autokleber.

Wir danken dem TCS für die freundliche Unterstützung mit Bild und Informationsmaterial.

Stand: 02/11, AS

 

 



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