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Impfungen in der Schwangerschaft

Wenn eine Schwangere durch eine frühere Erkrankung oder durch eine Schutzimpfung immun gegen eine bestimmte Infektionskrankheit geworden ist, gehen während der Schwangerschaft über die Plazenta spezifische Antikörper im Blut der Mutter auf das ungeborene Kind über und schützen es noch bis zu 6 Monate nach der Geburt vor der entsprechenden Infektionskrankheiten. Impfungen können deshalb manchmal auch während der Schwangerschaft durchaus sinnvoll sein - vor allem wenn es um den Schutz der Schwangeren geht.

Einige Impfungen sollte man aber trotzdem in dieser Zeit, v.a. im ersten Drittel, besser vermeiden. Für Impfungen in der Schwangerschaft gilt der Leitsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Jede Impfung, die nicht wirklich notwendig ist, sollte verschoben werden. Man muss nicht gerade die Schwangerschaft wählen, um jahrzehntelang versäumte Impfungen nachzuholen. Am wichtigsten ist dieser Leitsatz bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen: Erstens reagiert der schwangere Organismus sehr viel empfindlicher auf eine Impfung, zweitens können unter Umständen auch die abgeschwächten Erreger die Entwicklung des Ungeborenen beeinträchtigen. Da sie immer noch lebende, vermehrungsfähige Erreger enthalten, können sie eine vorübergehende Ansteckung auslösen. Mit Lebendimpfstoff geimpft wird gegen

  • Cholera
  • Gelbfieber
  • Japanische Enzephalitis 
  • Masern
  • Mumps
  • Pocken
  • Röteln
  • Tuberkulose
  • Typhus (die Impfung mit dem oralen Impfstoff ist aber möglich)
  • Varizellen (Windpocken)

Andererseits herrscht inzwischen unter Fachleuten Einigkeit darüber, dass eine versehentlich durchgeführte Impfung mit Lebendimpfstoffen, z.B. gegen Röteln, kein zwingender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist. Eine im März 2001 im renommierten British Medical Journal beschriebene Studie an 180 Frauen ergab keinen Unterschied im Schwangerschaftsverlauf und –ausgang bzw. in der späteren Entwicklung der Kinder zwischen Schwangerschaften, in denen versehentlich geimpft wurde und „normalen“ Schwangerschaften. Lediglich die Rate von frühen Fehlgeburten war leicht erhöht. Auch bei einer Impfung gegen Gelbfieber sind weder vor noch nach der Geburt Schädigungen des Kindes festgestellt worden, so dass grundsätzlich eine Impfung während der Schwangerschaft möglich ist, jedoch sollte diese nicht in den ersten drei Monaten erfolgen.

Totimpfstoffe und Impfstoffe mit inaktivierten Viren oder Bakterien, z.B. gegen Hepatitis A und B, Diphtherie, Keuchhusten, FSME (Zecken-Enzephalitis), Meningokokken-Meningitis und Poliomyelitis (Kinderlähmung), sind in der Schwangerschaft erlaubt,  wenn Sie in gefährdete Gebiete reisen. Die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Tollwut sollte auch in der Schwangerschaft verabreicht werden, wenn im Impfpass kein Impfschutz dokumentiert ist oder eine Auffrischimpfung ansteht.

Auch die Grippeschutzimpfung (gegen die Influenza) ist in der Schwangerschaft unbedenklich und wird im ab dem zweiten Trimenon und Wöchnerinnen bis 30 Tage nach der Geburt schon empfohlen. Über die Sicherheit des Pneumokokken-Impfstoffs in der Schwangerschaft liegen derzeit noch zuwenig Erfahrungen vor, deshalb sind Experten noch vorsichtig. Das gleiche gilt für die neue Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (Impfung gegen humane Papillomaviren, d.h. Feigwarzen im Genitalbereich). Wird eine Frau während des Impfprogramms schwanger, kann die fehlende zweite oder dritte Impfung nach der Entbindung nachgeholt werden.

Und: Alle Menschen, die in der Umgebung einer schwangeren Frau, dürfen nicht nur, sie sollten geimpft werden, wenn ihr Impfschutz unvollständig ist. Damit können sie die werdende Mutter wirksam vor der Ansteckung mit Infektionskrankheiten schützen.

Stand: 03/11, BH/AS



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