Im Gegensatz zum Herpes labialis (Fieberbläschen oder Lippenherpes, meist Herpes-simplex-Virus Typ 1), der über den Bläscheninhalt und Speichel übertragen wird, gilt der Genitalherpes (HSV Typ 2) als eine sexuell übertragbare Krankheit und wird über die Schleimhäute (Mund und Geschlechtsorgane) übertragen. Früher war Genitalherpes ausschliesslich auf das Herpesvirus vom Typ 2 zurückzuführen, in den letzten Jahren werden genitale HSV-Infektionen jedoch zunehmend auch durch das Typ-1-Virus ausgelöst. Er lässt sich an schmerzhaftem Ausschlag und Bläschen (Geschwüren) im Innen- und Aussenbereich der Scheide erkennen und kann bei Erstinfektion in der Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt oder zu einer schweren Erkrankung des Neugeborenen führen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt eine akute Infektion (Erstinfektion) mit dem Herpes-simplex-Virus (HSV Typ 2) im Bereich der Scheide, des Afters, am Gesäss oder den Oberschenkeln haben, sollte ein Kaiserschnitt vorgenommen werden, um eine Ansteckung des Babys bei der Geburt zu verhindern. Akut heisst: Sie sind infiziert und haben Symptome, also Bläschen, Juckreiz und Schmerzen. Ein Schutz des Kindes vor Ansteckung ist besonders wichtig, wenn dies Ihre erste Infektion ist und Ihr Körper deshalb nicht genug Zeit zur Bildung von Antikörpern hatte.
Wird eine Erstinfektion, also der akute Genitalherpes nicht ausreichend behandelt bzw. kein Kaiserschnitt durchgeführt, steckt sich das Kind in 30-50% der Fälle unter der Geburt an. Das kann zu schweren Komplikationen wie Hirnhautentzündung (Enzephalitis) mit schweren bleibenden neurologischen Schäden führen und sogar tödlich enden. Die Infektion erfolgt meist über die offenen Bläschen im Scheidenbereich bzw. im Geburtskanal und in selteneren Fällen von der Plazenta aus auf das Baby.
Ob Genitalherpes, der nicht erst gegen Ende sondern früher in der Schwangerschaft zum ersten Mal ausbricht, behandelt werden sollte, ist umstritten. Die gängigen Virustatika sind im ersten Schwangerschaftsdrittel möglicherweise nicht ganz ungefährlich, wenn sie in Tablettenform (also oral) verabreicht werden. Zudem sind sie im Grunde nur sinnvoll, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt werden - möglichst schon im Vorstadium, wenn die Bläschen sich gerade ankündigen und noch nicht verkrustet sind. Allgemein wird aber empfohlen, wenigstens in den letzten 6–8 Schwangerschaftswochen eine antivirale Therapie in Tablettenform (z.B. mit Aciclovir, Famciclovir oder Valaciclovir) durchzuführen. Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt, Ihrer Frauenärztin über diese Möglichkeit, denn so kann die Gefahr eines erneuten Ausbruchs zum Zeitpunkt der Geburt verringert werden.
Sind in den letzten Wochen vor dem Geburtstermin keine Symptome mehr erkennbar oder hatten Sie früher schon einmal Genitalherpes, ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf das Neugeborenen dagegen äusserst gering (weniger als 1%). Mütter mit chronischem Genitalherpes besitzen normalerweise Antikörper, die über die Plazenta auch das Baby erreichen und schützen. Eine vaginale Geburt ist dann durchaus möglich.
Die Unterscheidung zwischen Erstinfektion und Rezidiv (wiederholter Infektion, Rückfall) kann in vielen Fällen schon aufgrund der Stärke der Beschwerden getroffen werden. Die Erstinfektion ist normalerweise sehr viel schwerer und mit allgemeinen Krankheitssymptomen wie Fieber, Muskel-, Leib- und Kopfschmerzen verbunden. Ein Rezidiv dagegen kann auch an anderen Körperstellen, z.B. an den Oberschenkeln, mit Bläschen erscheinen. Doch sollte man sich allein darauf nicht verlassen. Eine Blutuntersuchung auf Antikörper kann dagegen einwandfrei feststellen, ob es sich um eine Primärinfektion handelt.
Vorsorglich sollten schwangere Frauen, die Genitalherpes bisher noch nicht hatten, keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem HSV-positiven Partner haben. Das gilt auch für Oralverkehr mit einem Partner, der an Lippenherpes (Herpes labialis) leidet.
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.herpesnet.ch.
Stand: 08/11, BH
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