Die "echte" Grippe muss von einem grippalen Infekt (Erkältung) unterschieden werden. Sie ist eine schwere Erkrankung mit möglicherweise gefährlichen Komplikationen und Folgeerkrankungen, z.B. Lungenentzündung und Befall von Herz und Hirnhäuten. Bei den jährlich wiederkehrenden Grippe-Epidemien erkranken bis zu 300.000 Menschen in der Schweiz - und ca. 400 sterben sogar daran, meist Senioren mit geschwächtem Immunsystem.
Die Symptome der Influenza treten ganz plötzlich, innerhalb von Stunden auf. Es beginnt schlagartig mit schweren Muskel- und Gelenkschmerzen, Frösteln, Fiebrigkeit und Schweissausbruch sowie bohrenden Kopfschmerzen. Kurz darauf setzen meist hohes Fieber bis 40°C und Atembeschwerden wie ein quälender trockener Husten und Halsschmerzen ein. Der ganze Körper ist betroffen. Viele Patienten sagen, es sei ihnen noch nie so schlecht gegangen. Die Influenza erfordert im Allgemeinen eine 4-5tägige Bettruhe. Selbst nach mehreren Wochen fühlt man sich noch geschwächt.
Eine Infektion und Schädigung des ungeborenen Kindes ist durch eine Virusgrippe in der Schwangerschaft nicht zu befürchten.
Eine ursächliche Behandlung von Erkältungskrankheiten ist nicht möglich, es können nur die Symptome behandelt werden.
Eine Grippeimpfung während der Schwangerschaft ist unbedenklich, aber schützt nicht vor Erkältungen, sondern nur vor der echten Virusgrippe (Influenza) und auch dies nur in ca. 70% der Fälle. Sie muss jährlich wiederholt werden, weil das Grippevirus in ständig neuen Varianten auftritt. Im neuesten Grippeimpfstoff (2010) ist der Wirkstoff gegen die Schweinegrippe bereits integriert. Vorsicht ist mit Impfungen geboten, wenn Sie Allergikerin sind, denn der Impfstoff enthält Hühnereiweiss.
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Grippeimpfung allen Personen mit erhöhtem Risiko für die o.g. Komplikationen, in der Wintersaison 2010/2011 auch allen Schwangeren, ausserdem allen Erwachsenen und Kindern mit chronischen Herz- oder Lungenkrankheiten, Stoffwechselstörungen, Nierenkrankheiten oder Immunsupression, allen Personen über 65 Jahren, aber speziell Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen und Personal des Gesundheitswesens. Seit Herbst 2005 ist gehören auch Geflügelzüchter zur Hochrisikogruppe (Vogelgrippe). Die Grippeschutzimpfung ist in der Schweiz kassenpflichtig.
Unsere aktuellen Informationen zur Schweinegrippe (H1N1) finden Sie hier:
Schweinegrippe: Das müssen Schwangere und Eltern von Kleinkindern wissen
Bitte lesen Sie auch unter "Aktuelles":
Grippeimpfung auch für Schwangere empfohlen
Stand: 1/11, BH
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