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Ozonalarm

Ozon ist der Hauptbestandteil des Sommersmogs. Damit bezeichnet man eine Mischung  aus aggressiven Schadstoffen in der Luft, die sich nur an Schönwettertagen und überwiegend in Ballungsgebieten bildet. Je stärker die Sonne scheint und je mehr Schadstoffe in der Luft sind, desto mehr Smog bildet sich. In den Mittag- und Nachmittagstunden ist die Ozonkonzentration am höchsten.

Ozon ist ein sehr aggressives, giftiges Reizgas. Die meisten Menschen merken nicht allzu viel davon.  Nur etwa 10-15% der Bevölkerung reagieren besonders empfindlich auf erhöhte Ozonwerte. Darunter gibt es zwei Risikogruppen:

  • Die eine sind Personen, deren Atemwege besonders empfindlich sind, wie Allergiker und Asthmatiker. Dazu gehören aber auch ältere Menschen und – ganz besonders wichtig – Kinder, und zwar je jünger desto mehr! Auch Schwangere haben in den letzten Monaten der Schwangerschaft ein verringertes Atemvolumen, gehören also mit zur ersten Risikogruppe und sollten deshalb ebenfalls vorsichtig sein.
  • Die andere Risikogruppe besteht aus Personen, die häufig längere, anstrengende körperliche Tätigkeiten im Freien ausüben. Dazu gehören zum Beispiel im Freien spielende Kinder und Sporttreibende oder auch bestimmte Berufsgruppen wie Landwirte und Bauarbeiter. An Tagen mit hoher Ozonkonzentration (ab 180 Mikrogramm pro Kubikmeter) wird deshalb empfohlen, sich nur morgens und abends im Freien aufzuhalten und auf ungewohnte körperliche Anstrengungen im Freien und vor allem auf Ausdauerleistungen zu verzichten. 

Die schädliche Wirkung von Ozon auf die Atemwege des Menschen ist erstens abhängig von der Ozondosis, also von der Konzentration des Ozons in der Luft, zweitens von der Dauer des Aufenthalts im Freien, und drittens vom Grad der körperlichen Anstrengung. Folgende Symptome treten auf:

  • Ab 70 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft: Augenbrennen (Reizung der Bindehaut)
  • Ab 100 Mikrogramm: Kopfschmerzen
  • Ab 160 Mikrogramm: Husten und Kurzatmigkeit
  • Ab 200 Mikrogramm: Vermehrte Anfällen bei Asthma-Patienten
  • Ab 300 Mikrogramm: Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Brustschmerzen und Störungen des zentralen Nervensystems. 

Die Grenzwerte für die Ozonkonzentration in der Luft sind gesetzlich geregelt, in der Schweiz ist dies ein Stundenmittelwert von 120 Mikrogramm/Kubikmeter. Die Luftreinhalteverordnung (LVU) toleriert jährlich nur eine einzige Überschreitung dieses Wertes. Unter diesen Bedingungen ist selbst für empfindliche Personen keine Gefahr vorhanden. Ab einem Wert von 180 über drei Stunden besteht Informationspflicht, ab 360 Ozon-Alarm. Im Jahre 2002 ist in der Schweiz nur einmal ein Wert von 240 über drei Stunden gemessen worden - in Lugano.

Weitergehende Informationen und die aktuellen Messdaten für Ihr Wohngebiet finden Sie unter www.ozonok.ch und auf der Website des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) www.umwelt-schweiz.ch.

Eins ist für Schwangere zumindest beruhigend: In vielen wissenschaftlichen Untersuchungen konnte eine teratogene (fruchtschädigende) Wirkung von Ozon bisher nicht nachgewiesen werden – lediglich die Gesundheit der Schwangeren selbst kann beeinträchtigt werden.

Stand: 05/09, BH



 

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