Frauen reagieren schneller auf Alkohol als Männer. Bei gleicher Alkoholmenge steigt ihr Alkoholspiegel im Blut wesentlich rascher, was durch das geringere Körpergewicht, einen höheren Fettanteil im Körper und auch einen hormonell verlangsamten Abbau des Alkohols bedingt ist. Schon 20 g Alkohol pro Tag (das entspricht etwa 0,2 l Wein oder 0,5 l Bier) führt auf Dauer zu einer Schädigung aller Körperorgane.
In der Schwangerschaft wird aber nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die des ungeborenen Kindes gefährdet - bis hin zum sogenannten Fetalen Alkoholsyndrom. Auch steigt das Risiko einer Fehlgeburt um das Doppelte bis Vierfache. Zudem erschwert Alkohol bei der Schwangeren die Aufnahme und Verwertung vieler wichtiger Nährstoffe und Vitamine, vor allem wenn – wie häufig – die Alkoholaufnahme mit Rauchen verbunden ist.
Nicht nur die Kinder von echten Alkoholikerinnen sind betroffen, sondern von allen Frauen, die regelmässig Alkoholika konsumieren. Zwar ist deutlich eine Dosis-Abhängigkeit zu erkennen: 40% aller Frauen, die in der Schwangerschaft stark trinken, bekommen ein Kind mit fetalem Alkoholsyndrom - 11% der Frauen, die nur mässig trinken jedoch auch! Der Grund: Die Substanzen, die der Körper beim Alkoholabbau produziert, sind von Mensch zu Mensch verschieden.
Es gibt noch keine eindeutigen Hinweise dafür, dass der gelegentliche Genuss von Alkohol Ihrem Baby während der Schwangerschaft schadet. Aber es gibt auch keinen Grenzwert, bis zu dem Alkoholgenuss in der Schwangerschaft völlig unbedenklich ist. Um sicher zu gehen, sollte man deshalb in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol verzichten. Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie die Null-Promille-Grenze einhalten können.
Viele werdende Mütter machen sich Sorgen, wenn sie in den ersten zwei Wochen nach der Befruchtung Alkohol getrunken haben - vor Ausbleiben der Regelblutung und damit zu einem Zeitpunkt, als sie noch nicht wussten, dass sie schwanger waren. Doch keine Angst: In dieser Zeit können sich schädliche Substanzen nur auf den gesamten Embryo, aber noch nicht auf die embryonalen Organe auswirken, weil diese noch gar nicht entstanden sind. Bis zum Beginn der 5. Schwangerschaftswoche (gezählt vom 1. Tag der letzten Periode) gilt noch die sogenannte „Alles-oder-Nichts“-Regel. Das bedeutet, dass es entweder zu einer Schädigung der ganzen Fruchtanlage und somit zur Fehlgeburt kommt - oder gesunde Zellen übernehmen die Funktion der geschädigten Zellen und die Schwangerschaft geht unbeeinflusst weiter.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sfa-ispa.ch, der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme. Dort können Sie auch die Broschüre "Schwangerschaft und Alkohol" als pdf herunterladen. Adressen von Suchtfachstellen finden Sie unter www.infoset.ch.
Stand: 01/09, BH
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