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Wer soll eine vorgeburtliche Untersuchung durchführen lassen?
Spezielle pränataldiagnostische Tests am kindlichen Gewebe, z.B. Fruchtwasserzellen oder Blutzellen, oder an Gewebe, das dem kindlichen Erbmaterial im wesentlichen entspricht (Chorionzotten), können viele, aber längst nicht alle Störungen identifizieren, welche die Entwicklung Ihres Kindes und seine Gesundheit beeinträchtigen und zu Fehlbildungen oder Komplikationen während der Schwangerschaft führen können.
Diese Tests werden Schwangeren mit bestimmten Risiken angeboten, z. B. bei einer familiären Veranlagung für eine bestimmte Erkrankung oder wegen erhöhten Alters der Mutter (meist ab 35 Jahren). Ausserdem empfiehlt Ihnen Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin diese Tests in Fällen, in denen die Resultate von Blutuntersuchungen oder Screeningtests wie der Ersttrimesteruntersuchung positiv sind, d.h. ein erhöhtes Risiko für eine kindliche Erkrankung anzeigen.
Alle oben genannten diagnostischen Tests mit Entnahme kindlicher Zellen beinhalten das Risiko einer Fehlgeburt. Deshalb fällt Müttern und Vätern die Entscheidung, einen diagnostischen Test durchführen zu lassen, in der Regel schwer. Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, die angebotenen Tests abzulehnen. Sie werden selbst Vor- und Nachteile abwägen müssen. Durch die Tests kann eine schwere Erkrankung Ihres ungeborenen Kindes meist so frühzeitig festgestellt werden, dass ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Kind auszutragen, können Sie sich aber auch besser auf das Leben mit einem behinderten Kind vorbereiten.
Wenn Sie beunruhigt sind und schwerwiegende Zweifel an der Gesundheit Ihres Kindes haben, können unaufällige Testergebnisse Ihre Ängste zerstreuen und Ihnen so die verbleibende Zeit Ihrer Schwangerschaft erleichtern. All diese Aspekte sollten Sie im Detail mit Ihrem Frauenarzt, Ihrer Frauenärztin oder Ihrer Hebamme besprechen. Eine humangenetische Beratung ist empfehlenswert und in der Schweiz bereits vor der ersten Ultraschalluntersuchung im Krankenversicherungsgesetz festgeschrieben. Dabei muss auf die Diagnose von kindlichen Anomalien hingewiesen werden, die weitergehende Entscheidungen über diagnostische Massnahmen und den weiteren Schwangerschaftsverlauf nach sich ziehen kann.
Stand: 12/12, BH
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Eine Zunahme von Gewalt gegen Kinder verzeichnet die 2012-Statistik der Fachgruppe Kinderschutz der schweizerischen Kinderkliniken: Körperliche Misshandlung (347 Fälle) und Vernachlässigung (335) bedingten die meisten Spitaleinlieferungen. Fälle von sexueller Misshandlung meldeten die Spitäler 291 Mal, psychische Misshandlungen 202 Mal. Mit 250 Fällen waren die Kinder im ersten Lebensjahr am häufigsten von Kindsmisshandlung betroffen. Praktisch immer handelte es sich bei den Täterinnen und Tätern um die Eltern, Familienmitglieder oder Bekannte des Kindes.