Unter Totgeburt (intrauteriner Fruchttod) versteht man die Geburt eines toten Fetus von 500 g und mehr Geburtsgewicht oder einem Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen. Nach Artikel 9 der Zivilstandsverordnung ist ein Totgeborenes meldepflichtig und muss im Geburtsregister eingetragen werden.
Leider ist die genaue Ursache von Totgeburten bei über 30 % aller Fälle unbekannt. In den übrigen Fällen kann eine Totgeburt durch Wachstumsstörungen des Fetus, Plazenta-Komplikationen, Präeklampsie, unbehandelten Diabetes mellitus, schwere Fälle von Rhesusunverträglichkeit, Infektionen, Blutungen während der Spätschwangerschaft sowie durch Übertragung verursacht werden. Dies ist einer der Gründe, warum Geburtshelfer bei Komplikationen nach der 38. Schwangerschaftswoche normalerweise eine künstliche Geburtseinleitung empfehlen.
Die Zahl der Totgeburten ist in den westlichen Ländern glücklicherweise rückläufig und liegt im Moment unter 1 %. Totgeburten sind häufiger in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, bei Spätgebärenden und Frauen, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden.
Einer Totgeburt gehen häufig verminderte Kindsbewegungen in den Tagen bzw. der Woche vor dem Tod des Fetus in der Gebärmutter voraus. Es kommt auch häufig vor, dass die Mutter keine Bewegungen bemerkt, Tests im Spital jedoch Bewegungen des Kindes feststellen. In manchen Fällen wird dann festgestellt, dass es dem Kind nicht mehr so gut geht vor – diese Babys kann man nur durch eine möglichst rasche Geburt vor dem Tode bewahren. Sie sollten möglichst aufmerksam die Bewegungen Ihres Kindes verfolgen und sofort Ihren Frauenarzt, Ihre Frauenärztin oder Ihre Hebamme verständigen, wenn Sie 6 bis 8 Stunden lang nichts gespürt haben.
Obwohl die Wehen normalerweise innerhalb von ein paar Tagen nach dem Tod des Kindes von selbst einsetzen, ziehen die meisten Frauen eine sofortige künstliche Geburtseinleitung vor. Ein Kaiserschnitt wäre in diesem Fall unüblich, um der Mutter eine unnötige Operation zu ersparen. Anschliessend können Sie sowohl medizinische als auch psychologische Betreuung in Anspruch nehmen. Natürlich wird alles Mögliche unternommen, um eine Ursache für die Totgeburt zu finden.
Hilfe für Eltern, die Ihr Kind durch eine Fehl-, Tot- oder Frühgeburt während oder kurz nach der Geburt verloren haben, gibt es unter www.engelskinder.ch, beim Verein Regenbogen, beim Elterntreffpunkt Girasol und bei der Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod, Postfach 480, 3000 Bern 25, www.fpk.ch, fachstelle@pfk.ch. Die Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod hat ein Info-Telefon eingerichtet, das Mo - Fr von 8.30 - 10.00 Uhr besetzt ist: 031-333 33 60.
Beachten Sie bitte zu diesem Thema auch unser Experten-Interview mit Hebamme Franziska Maurer.
Stand: 10/10, BH/AS
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