Von einem verhaltenen Abort (Abgang) spricht man, wenn der Fetus stirbt und unbemerkt zusammen mit der Plazenta manchmal wochen- oder gar monatelang in der Gebärmutter verbleibt.
Beim verhaltenen Abort verschwinden alle Symptome der Frühschwangerschaft. Es kann allerdings auch bei intakten Schwangerschaften so sein, dass relativ plötzlich die Übelkeit, das Brustspannen oder andere körperliche Anzeichen der Schwangerschaft nachlassen. Ein verhaltener Abort geht auch nicht unbedingt mit Blutungen oder Schmerzen einher. Vielleicht bemerken Sie erst viel später, dass sich Ihre Gebärmutter nicht vergrössert hat oder Sie sich nicht mehr schwanger fühlen.
Wenn der Fetus und die Plazenta (oder auch nur Reste davon) in der Gebärmutter verbleiben, muss im ersten Schwangerschaftsdrittel eine Curettage, eine Ausschabung bzw. Auskratzung, oft unter Absaugung des Gebärmutterinhalts, vorgenommen werden. Ist die verhaltene Fehlgeburt später in der Schwangerschaft erfolgt, werden die Wehen künstlich eingeleitet.
Heutzutage sind mehrwöchige verhaltene Aborte selten geworden, da schon frühzeitig eine Ultraschalluntersuchung bei drohender Fehlgeburt oder Vaginalblutungen durchgeführt wird.
Stand: 06/11, BH
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