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Ich muss meine Wohnung unbedingt renovieren. Ist es besser, jetzt zu streichen oder wenn das Baby schon da ist?

Auch wenn Sie lösungsmittelfreie, wasserlösliche oder biologisch abbaubare Farbe benutzen, entstehen doch teilweise Farbdämpfe, deren Unbedenklichkeit in der Schwangerschaft nicht bewiesen ist. Beim Anstreichen der Wände in der ganzen Wohnung sind Sie den Farbdämpfen über längere Zeit ausgesetzt. Zumindest in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft sollte man deshalb damit vorsichtig sein.

Schwangere Frauen sollten am besten gar nicht zu Farben, Pinsel und Tapeten greifen und frühestens ein Jahr nach der Geburt das Kinderzimmer verschönern. Wer die Renovierung während der Schwangerschaft nicht vermeiden kann, sollte die Arbeiten im letzten Schwangerschaftsdrittel durchführen lassen, unbedingt gut lüften, damit die Schadstoffe schneller aus den frisch gestrichenen Räumen abziehen, und auf keinen Fall in den frisch gestrichenen Zimmern schlafen.

Und auch für Säuglinge sind die Dämpfe möglicherweise schädlich. Denn bunte Tapeten, frisch gestrichene Wände und nagelneue Möbel und Teppiche können Stoffe ausdünsten, die das Immunsystem der Kleinen schwächen. Wenn sie diese Substanzen einatmen, erhöht sich das Risiko für Heuschnupfen, Neurodermitis, Asthma und Atemwegserkrankungen. Die Ausdünstungen von Farben und Möbeln können Untersuchungen zufolge auch schon negative Auswirkungen auf das Immunsystem der ungeborenen Kinder haben, wenn die Mutter während der Schwangerschaft selbst renoviert oder sich lange in frisch gestrichenen oder renovierten Räumen aufhält. Dies ist möglicherweise die Ursache für spätere Erkrankungen des Kindes.

Egal ob Sie schwanger sind oder nicht: Meiden Sie allgemein Substanzen, die Dämpfe absondern, wie Kleb- und Treibstoffe, chemische Reinigungsstoffe (Benzin, Terpentin), schnelltrocknende Anstrichfarben, Lacke, Verdünner (Lösungsmittel) und Haushaltschemikalien wie Backofenreiniger. Solche Stoffe sind in der Regel nicht giftig, aber das Einatmen kann zu unangenehmen Beschwerden führen.

Stand: 10/09, BH



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