Dazu besteht kein Grund. Unter mehreren tausend dokumentierten Rötelnimpfungen, die versehentlich bei noch unbekannter Schwangerschaft durchgeführt wurden, ist keine erhöhte Rate angeborener Störungen entdeckt worden. Die Empfehlung, in der Frühschwangerschaft nicht mit abgeschwächten Lebenderregern zu impfen, ist zur Zeit nur noch eine theoretisch begründete Vorsichtsmassnahme. Ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch besteht deshalb sicher nicht.
Allerdings kann zu Ihrer Beruhigung etwa in der Mitte der Schwangerschaft eine sorgfältige Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden. Die gleichen Aussagen gelten auch für eine versehentliche Masern-, Mumps-, Tuberkulose- oder Windpockenimpfung.
Stand: 11/09, BH
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