Der Gelbfieberimpfstoff gehört (wie auch die Impfstoffe gegen Cholera, Masern, Mumps, Pocken, Röteln, Tuberkulose, Typhus und Windpocken) zu den Lebendimpfstoffen. Schädliche Auswirkungen auf das ungeborene Kind sind zwar bei all diesen Impfungen in der Schwangerschaft noch nicht nachgewiesen worden, aber aus grundsätzlichen Erwägungen sollten sie wenn möglich vermieden werden. Eine reine Sicherheitsempfehlung ist auch, mit einer geplanten Schwangerschaft bis drei Monate nach der Impfung zu warten.
Ist in Unkenntnis der Schwangerschaft trotzdem eine Impfung durchgeführt worden, besteht aber andererseits kein medizinischer Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. So ist also immer eine Risikoabwägung vorzunehmen. Wie hoch ist das Impfrisiko, wie hoch ist das Infektions-Risiko? Bei einer nicht vermeidbaren Reise in ein Infektionsgebiet kann die Entscheidung durchaus zugunsten der Schutzimpfung ausfallen. Geht es nur um eine routinemässige Impfvorschrift für die Einreise, kann ein Impfbefreiungszeugnis ausgestellt werden.
Stand: 11/09, BH
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