Dieser aus juristischen Gründen sehr vorsichtig formulierte Zusatz steht bei den meisten Medikamenten auf dem Beipackzettel und verursacht oft grosse Sorgen, wenn ein Präparat versehentlich eingenommen wurde. Er bedeutet aber nur, dass die Wirkung des Medikamentes in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft noch nicht ausreichend erforscht ist, weil grosse Studien bisher noch nicht durchgeführt wurden. Positiv gesehen heisst das, es liegen keine Berichte über kindliche Schädigungen durch dieses Medikament vor. Sicherheitshalber wird jedoch vor einer unüberlegten Anwendung gewarnt. Hat man eine gute Begründung (Indikation) für den Einsatz dieses Präparates, z.B. wenn eine Erkrankung behandelt werden muss, aber ein anderes Arzneimittel nicht so wirksam ist, kann man die Einnahme ärztlicherseits vertreten.
Der seltene Zusatz „In der Schwangerschaft kontraindiziert“ bedeutet, dass es entweder im Tierversuch oder sogar beim Menschen Hinweise auf eine teratogene Wirkung gibt.
Stand: 11/09, BH
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