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Müssen Schwangere sich besonders vor Zecken schützen?

Zecken können die FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis) übertragen. Vor dieser Virus-Infektion kann man sich durch Impfung schützen. Die FSME-Impfung ist auch in der Schwangerschaft erlaubt. Die Impfung gegen FSME schützt jedoch nicht vor einer Borreliose. Die passive Impfung nach einem Zeckenstich durch Verabreichung von Hyperimmunglobulin wurde wegen des Verdachts unerwünschter neurologischer Wirkungen bei Kindern und wegen ihrer nicht belegbaren Wirksamkeit aufgegeben.

Zecken können als zweiten Erreger  auch die bakterienähnlichen Borrelien übertragen. Es gibt einige wenige Fallberichte über angeborene kindliche Fehlbildungen bzw. Totgeburt nach mütterlicher Borrelieninfektion (Borreliose) in der Schwangerschaft. Die Zahlen sind zwar zu klein, um einen sicheren Zusammenhang festzustellen, aber der Verdacht liegt nahe, dass die Infektion in der Schwangerschaft nicht ungefährlich ist. Bei Verdacht auf Infektion sollte sofort Penicillin oder bei Penicillinallergie Erythromycin verabreicht werden. Der Erreger kann durch Antikörperbestimmungen im Nabelschnurblut nachgewiesen werden. So kann man sehen, ob das Ungeborene wirklich angesteckt worden ist.

Insgesamt ist es ratsam, sich im Sommer durch entsprechende Kleidung besonders gut zu schützen oder den Aufenthalt in einem Zeckengebiet zu meiden. In der Schweiz ist das vor allem das Rheintal.

Stand: 06/08, BH



 

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