Wenn durch eine Blutuntersuchung (Antikörperbestimmung) festgestellt wird, dass Sie noch nicht immun sind gegen die in der Schwangerschaft gefährlichen Kinderkrankheiten Windpocken, Röteln, Zytomegalie und Ringelröteln (Parvovirus B19), ist der Kontakt mit Vorschulkindern für Sie gefährlich. Davor schützen können Sie sich praktisch nicht. Besprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie an einen „ungefährlichen“ Arbeitsplatz versetzen kann.
Impfungen mit Totimpfstoffen, zum Beispiel gegen Kinderlähmung, Tollwut etc., sind nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel möglich, falls tatsächlich erforderlich.
Stand: 10/10, BH
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