Wenn Sie einen Zahnarzttermin schon länger vor sich hergeschoben haben, ist es in der Planungsphase Ihrer Schwangerschaft an der Zeit, notwendige Behandlungen in Angriff zu nehmen oder die Zähne einfach einmal kontrollieren zu lassen. Stehen aufwändige Eingriffe an, sollten Sie diese am besten hinter sich bringen, bevor sich der Nachwuchs ankündigt. Röntgenuntersuchungen (mit Bleischürze) und Betäubungsspritzen sind in der Schwangerschaft zwar nicht verboten, sollten jedoch nur in Notfällen durchgeführt werden. Auf jeden Fall gilt: Mit der entsprechenden zahnmedizinischen Betreuung in der Schwangerschaft muss ein Kind nicht mehr wie früher „einen Zopf und einen Zahn kosten“.
Der vermutete Zusammenhang zwischen Amalgamfüllungen (Quecksilber-Belastung) und Unfruchtbarkeit ist inzwischen in mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen widerlegt worden. Es besteht also kein Grund, vor einer geplanten Schwangerschaft Zahnfüllungen aus Amalgam ersetzen zu lassen. Eine schädliche Wirkung auf das ungeborene Kind konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden.
Stand: 08/09, BH
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