Bei der homologen Insemination wird der speziell aufgearbeitete Samen des Ehemannes zum Zeitpunkt des Eisprungs in die Gebärmutter eingespritzt. Es gibt aber auch noch die heterologe Insemination, bei der Spendersamen zum Zeitpunkt des Eisprungs in die Gebärmutter eingespritzt wird. Man spricht auch von donogener Insemination, Samenspende oder Fremdinsemination. Sie ist die einzige Möglichkeit, dem Paar zu einem Kind zu verhelfen, wenn der Mann gar keine Spermien im Ejakulat hat (Azoospermie).
Allerdings wird diese Möglichkeit durch das Fortpflanzungsmedizingesetz seit dem 01.01.2001 stark eingeschränkt. Es sei das Persönlichkeitsrecht des künstlich gezeugten Kindes, die Identität seines natürlichen Vaters zu gegebener Zeit erfahren zu können. Damit wird die bisherige Anonymität der Samenspender aufgehoben. Neu müssen die Spender nach der Geburt eines künstlich gezeugten Kindes dem Bundesamt für das Zivilstandswesen in Bern gemeldet werden. Ein Spenderdatenverzeichnis wird erstellt. 80 Jahre lang wird dort die Identität eines Spenders aufbewahrt. Es ist zwar gesetzlich geregelt, dass sich daraus keine Unterhaltspflichten oder vermögensrechtliche Konsequenzen ergeben, die Bereitschaft, Samen zu spenden ist durch die nun fehlende Anonymität jedoch wesentlich geringer geworden.
Unser Linktipp: Die private Homepage www.kindaussamenspende.ch gibt nicht nur Informationen zur rechtlichen Situation in der Schweiz, sondern auch Einblick in die Gefühlswelt einer jungen Frau, die aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Die Homepage will ausserdem Kontakte unter Betroffenen herstellen.
Stand: 06/07, BH
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