Immer wieder sieht man Bilder von ungesicherten Kindern im Auto. Doch die Statistik beweist: Kinder sind im Auto besonders gefährdet. Es verunglücken weit mehr Kinder im Auto als zu Fuss oder mit dem Velo. Und das Risiko einer schweren oder tödlichen Verletzung ist für nicht angegurtete Kinder siebenmal höher als für angegurtete.
Deshalb besteht seit dem 1.1.2002 die Kindersicherungspflicht im Auto. Dabei ist es unwichtig, ob die Kinder vorne oder hinten sitzen. Hauptsache, Kinder bis 12 Jahren sitzen in gesicherten Kindersitzen, d.h. in einer ECE-geprüften oder bfu-empfohlenen Kinderrückhaltevorrichtung. Nach der neuen Vorschrift (seit 1.1.2002) dürfen Sie auch nur so viele Kinder (bzw. Erwachsene) angegurtet mitfahren lassen, wie dies im Fahrzeugausweis festgehalten ist. Ab 1. April 2010 gilt zudem die neue Vorschrift für Kinder von sieben bis 12 Jahren oder unter einer Körpergrösse von 150 Zentimetern, dass auch die grösseren Kids nur mit einem zugelassenen und für sie angemessenen Kindersitz im Auto mitfahren dürfen.
Das sollten Sie beim Kauf eines Kinderautositzes beachten:
Die bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung) empfiehlt, Kinder wenn möglich auf den Rücksitzen zu platzieren und nur Rückhaltevorrichtungen zu verwenden, welche mit einem bfu-Sicherheitszeichen versehen sind, oder einen nach ECE-R44/04 geprüften Kindersitz , dessen Genehmigungsnummer mit 04 beginnt, zu verwenden. Kindersitze, die nach einer älteren ECE-R44-Prüfvorschrift zugelassen wurden, dürfen in der Schweiz nach wie vor verkauft und verwendet werden. Der TCS empfiehlt jedoch aus Altersgründen, Sitze mit der Bezeichnung ECE-R44/01 und 02 gegen neuere auszutauschen, da diese bereits älter als 9 Jahre sind.
Wichtig ist vor allem auch die richtige Handhabung beim Kindersitzeinbau und bei der Fixierung des Kindes! Denn der beste Kinderautositz nützt nichts, wenn er unsachgemäss verwendet wird. Eine Untersuchung des Touring Club Schweiz (TCS) und der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat gezeigt, dass Kinderrückhaltesysteme in jedem zweiten Fall unsachgemäss verwendet werden.
Die unsachgemässe Verwendung eines Kinderrückhaltesystems im Auto kann durch unsachgemässe Befestigung des Kindersitzes im Auto oder beim Anschnallen des Kindes im Kindersitz entstehen. Eine wichtige Rolle spielen dabei das Passungsproblem des Personenwagen-Kindersitzes oder auch fehlende oder falsche Kenntnisse des Nutzers. Durch eine fehlerhafte Anwendung von Kindersitzen wird die Schutzwirkung merklich reduziert.
Die häufigsten festgestellten fehlerhaften Verwendungen waren:
Wann soll man den Kindersitz wechseln?
Wir haben für Sie die wichtigsten Ergebnisse des TCS-Tests "Auto-Kindersitze 2009" zusammengestellt. Das detaillierte Informationsblatt „Auto-Kindersitze 2009“ kann gratis beim Touring Club Schweiz unter der Tel.-Nr. 0844 888 111 oder unter www.tcs.ch sowie im Internet-Shop der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu in Bern bestellt werden.
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Wir danken dem TCS für die freundliche Unterstützung mit Informationsmaterial.
Stand: 02/11, AS
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