Ab April werden viele sieben- bis zwölfjährige Kinder sozusagen wieder kleiner. Ab 1. April 2010 dürfen Kinder unter 12 Jahren oder unter einer Körpergrösse von 150 cm im Auto nur mit einem zugelassenen und für sie angemessenen Kindersitz mitfahren. Somit muss mancher Junior wieder zurück in einen Kindersitz. Ältere Kinderautositze können reaktiviert werden, müssen aber zugelassen sein: Dazu muss der Sitz das ECE-R-44 Prüfzeichen tragen und dessen Seriennummer muss mit einer 03 oder 04 beginnen.
Sie können beim Hersteller nachfragen, ob Ihr Sitz auch ein ECE-R-44 Prüfzeichen besitzt. Es ist in der Tat beides wichtig. Der Kinderautositz muss das ECE-R-44 Prüfzeichen tragen und dessen Seriennummer muss mit 03 oder 04 beginnen. Fehlt der Aufkleber muss beim Hersteller nachgefragt werden. Generell gilt: Im Laden erhältliche Kinderautositze in der Schweiz erfüllen die ECE-R-44 Standards. Aber: Vor 1997 produzierte Kinderautositze entsprechen diesen Anforderungen nicht und sollten ausgemustert werden.
Wer einen nicht zugelassenen Sitz verwendet, kann mit Fr. 60.- gebüsst werden und die Versicherung kann bei einem Schadenfall die Leistungen kürzen.
Doch auch der beste Kindersitz nützt nur, wenn er richtig verwendet wird.
Weitere Informationen zu Kinderautositzen finden Sie hier oder im Ratgeber "Auto-Kindersitze 2009" vom TCS und der BFU (bestellen unter www.tcs.ch "Kindersitze").
Wir haben für Sie die Testresultate des TCS zusammengestellt, mehr Infos finden Sie hier.
Gebrauchte Kindersitze werden bei den Fachgeschäften von "Baby-Rose" und "Autour de bébé" auf ihre Sicherheit geprüft. Unter www.baby-rose.ch und www.autourdebebe.ch. Diese Fachgeschäfte verfügen über eine vom TCS erstellte Checkliste.
Stand: 02/10, AS
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