Neue Kinderautositzregelung: Reicht Seriennummer oder braucht es auch ECE-R-44 Prüfzeichen?

Seit 2010 dürfen Kinder unter 12 Jahren oder einer Körpergrösse bis 150 cm im Auto nur mit einem zugelassenen und für sie angemessenen Kindersitz oder mit einem Sitzerhöher (am besten mit Seitenpolsterung und Rückenlehne) mitfahren. Der Sitz muss eines der folgenden Prüfzeichen tragen: ECE R44.03, R44.04 oder R129.

Sitze dieser Norm verfügen über einen orangen Aufkleber mit aufgedrucktem Prüfzeichen. Fehlt der Aufkleber, muss beim Hersteller nachgefragt werden. Generell gilt: In der Schweiz online oder im Laden erhältliche Kinderautositze erfüllen die ECE R44 oder R129 Standards.

Wer einen nicht zugelassenen Sitz verwendet, kann mit Fr. 60.- gebüsst werden. Zusätzlich kann die Versicherung bei einem Schadenfall die Leistungen kürzen.

Doch auch der beste Kindersitz nützt nur, wenn er richtig verwendet wird.

Weitere Informationen zu Kinderautositzen finden Sie hier oder unter www.tcs.ch

Wir haben für Sie die Testresultate des TCS zusammengestellt, mehr Infos finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2020, AS