swissmom_bei_facebook

Alexandra Gavriilidis, lic.iur., ist Rechtsanwältin und Mediatorin und arbeitet als Rechtsberaterin beim „Beobachter“-Beratungszentrum.

Rechtsfragen rund um Elternschaft, Kind und Familie

swissmom: Wenn ein Paar ein Kind erwartet, welche Fragen werden Ihnen in diesem Zusammenhang häufig gestellt?

Alexandra Gavriilidis: Unverheiratete Paare fragen oft, wer das Sorgerecht über das Kind erhält, wenn sie nicht heiraten. Das Sorgerecht erhält die Mutter des Kindes. Die Eltern können bei der Vormundschaftsbehörde aber auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen und regeln.
Der Name des Kindes beschäftigt die Gemüter auch. Erstaunt sind viele Konkubinatspaare, dass das Kind nicht den Familiennamen des Vaters erhalten kann, sondern nur denjenigen der Mutter. Auch Namensänderungsgesuchen ist meistens kein Erfolg beschieden. Da hilft nur heiraten, wenn das Kind den Namen des Vaters tragen soll.
Binationale Paare fragen oft auch nach dem Bürgerrecht des Kindes. Neu ist, dass das Kind einer unverheirateten Mutter mit ausländischem Bürgerrecht und einem Schweizer Vater das Schweizer Bürgerrecht erhält. Das Kind erhält in diesem Fall das Schweizer Bürgerrecht, sobald der Schweizer Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Das kann er schon vor der Geburt des Kindes tun. Und ist umgekehrt die Mutter Schweizerin und der Vater Ausländer, wird das Kind ohnehin Schweizer Bürger.

swissmom: Die Geburt eines Kindes führt oft zu einem schmäleren Geldbeutel der Eltern. Welche Fragen stellen sich Ihnen rund ums Thema Familienfinanzen?

Alexandra Gavriilidis: Häufig hat der künftige Vater des Kindes schon Kinder aus einer früheren Beziehung. Wir werden oft gefragt, ob man die Alimente für die Kinder aus früherer Beziehung streichen oder reduzieren kann.
Hierzu ist zu sagen, dass neue Familienverpflichtungen grundsätzlich Grund für eine Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge für Exgatten und voreheliche Kinder sein können. Dabei sind die Verhältnisse der betroffenen Haushalte unter Einschluss der Beiträge der Ehefrau (oder der Konkubinatspartnerin) an den eigenen Haushalt zu prüfen. Der Unterhaltsbeitrag ist so zu bemessen, dass zwischen den beteiligten Kindern in Bezug auf den Überschuss über ihr Existenzminimum ein Gleichgewicht besteht. Kurz gesagt: alle Kinder eines Elternteils sind bezüglich Alimente gleich berechtigt. Bei knappem Budget führt das dazu, dass alle Kinder eines Vaters, also auch das neugeborene Kind, weniger Alimente erhalten.

swissmom: Das hört sich kompliziert an. Kann man sich für die Neuberechnung der Unterhaltsbeiträge irgendwo Hilfe holen? Und wie regelt man das mit der Expartnerin?

Alexandra Gavriilidis: Am besten wendet man sich für die Neuberechnung der Kinderalimente (und gegebenenfalls der Alimente für die Expartnerin) an eine Familienberatungsstelle oder an einen Anwalt oder eine Anwältin. Ideal ist es, wenn man die Expartnerin auch mit einbezieht. Denn wenn man sich miteinander vertraglich auf einen reduzierten Unterhaltsbeitrag einigen kann, erspart man sich den meist kostspieligen Gang zum Gericht.

swissmom: Die Geburt eines Kindes verändert den Lebensstil der bisher kinderlos gewesenen Eltern oft einschneidend. Plötzlich ist man nicht mehr Doppelverdiener, der Partner hat aber noch ein Cabrio geleast und die Steuerrechnung steht auch noch aus. Kennen Sie solche Situationen aus der Beratung?

Alexandra Gavriilidis: Leider ja. Schulden sind verbreitet. Häufig haben auch werdende Eltern persönliche oder gemeinsame Schulden. Wir werden oft gefragt, ob man für Schulden des Partners oder der Partnerin mithaftet und wie man dem allenfalls entgehen kann.

swissmom: Und wie verhält es sich konkret, haftet beispielsweise ein Ehemann für voreheliche Schulden seiner Frau?

Alexandra Gavriilidis: Für voreheliche Schulden des Partners haftet man nicht mit, gleiches gilt für persönliche, während der Ehe begründete Schulden. Eine gemeinsame Haftung der Ehegatten für Schulden besteht nur für während der Ehe entstandene Steuerschulden und für die so genannten Haushaltschulden, also z.B. für Lebensmitteleinkäufe mit der Warenhaus- oder Kreditkarte etc. Selbstverständlich haftet man für Schulden des Ehepartners mit, wenn man den Schuldvertrag, z.B. den Leasingvertrag oder den Kreditvertrag, mit unterzeichnet hat. Deshalb empfehle ich Ratsuchenden, keinesfalls einen Vertrag mit zu unterzeichnen, wenn sie mit dem Eingehen der Schuldverpflichtung nicht einverstanden sind.
Beim sehr seltenen Güterstand der Gütergemeinschaft allerdings haftet man unter Umständen für gewisse Schulden des Ehegatten voll oder teilweise mit.

swissmom: Gibt es Tricks, wie man der gemeinsamen Haftung für Schulden entgehen kann?

Alexandra Gavriilidis: Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass ein Ehevertrag mit Gütertrennung vor der allfälligen Mithaftung schützt. Wer gemeinsam mit der Ehepartnerin einen Kredit aufgenommen hat, haftet auch bei Gütertrennung gegenüber dem Kreditgeber für Schuld und Zinsen.

swissmom: Wie sieht es denn bei Konkubinatspaaren aus? Haftet die Lebenspartnerin für das geleaste Auto des Partners mit?

Alexandra Gavriilidis: Nein. Denn auch in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein haftet jeder mit seinem eigenen Vermögen und Einkommen für seine persönlichen Schulden. Verpflichten sich  Konkubinatspaare jedoch gemeinsam als Schuldner, haften auch sie gemeinsam gegenüber der Gläubigerin, z.B. gegenüber der Bank.

swissmom: Patchworkfamilien sind heute keine Seltenheit mehr. Oft bringt ein Partner Kinder in die neue Ehe mit ein. Welche Pflichten hat die neue Ehefrau gegenüber Stiefkindern?

Alexandra Gavriilidis: Als Stiefmutter (wie als Stiefvater) hat man keine direkte Unterhaltspflicht gegenüber den Stiefkindern. Indirekt, über die so genannte eheliche Beistandspflicht, muss man den Ehepartner aber schon unterstützen. Nämlich dann, wenn er wegen seinen vorehelichen Unterhaltspflichten nicht genügend zu den gemeinsamen Familienausgaben beitragen kann. Den ehelichen Beistand leistet man als Ehefrau  entweder indem man die Betreuung der Stiefkinder übernimmt und/oder selber finanziell entsprechend mehr beisteuert an die Familienkosten.

swissmom: Es kommt vor, dass Frauen, die von ihrem Ehemann noch nicht geschieden sind, vom neuen Partner ein Kind erwarten. Müssen diese Frauen etwas vorkehren?

Alexandra Gavriilidis: Unbedingt! Denn wird das Kind geboren, solange die Mutter zwar in Trennung lebt, aber noch verheiratet ist, gilt ihr Ehemann rechtlich als Vater des Kindes. Hier gilt es, die Scheidung möglichst vor der Geburt des Kindes über die Bühne zu bringen, damit niemand zum „falschen Vater“ werden muss. Das reicht zeitlich nur, wenn die Eheleute dem Gericht eine gemeinsame Scheidungsvereinbarung mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen und das Gericht bitten, ihr Scheidungsverfahren speditiv zu behandeln. 

swissmom: Und was geschieht, wenn das aussereheliche Kind vor der Scheidung geboren wird?
 
Alexandra Gavriilidis: Dann erhält das Kind  - wenigstens bis zur erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft - Namen und Bürgerrecht vom Noch-Ehemann seiner Mutter. Letzterer ist gegenüber dem Kind an sich auch unterhaltspflichtig. Nur der Ehemann oder das Kind, welches hierfür von einem Beistand vertreten wird, können die Vaterschaft anfechten. Dem wirklichen Vater des Kindes bleibt es nur, spätestens im Anfechtungsprozess zu bestätigen, dass er der Vater des Kindes ist.

swissmom: Eine letzte Frage: Wo können Eltern sich gratis oder kostengünstig in familienrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen?

Alexandra Gavriilidis: Beraten lassen kann man sich bei Ehe- oder Familienberatungsstellen der öffentlichen Hand, bei Frauenberatungsstellen und bei Rechtsberatungsstellen der kantonalen Anwaltsverbände etc. Zum Teil bieten auch Gerichte unentgeltliche Rechtsberatung an. Als „Beobachter“-Abonnent kann man sich zudem gratis telefonisch oder per e-mail mit Fragen an das Rechtsberatungszentrum des „Beobachters“ wenden.

06/06, BH

 

 

 

 



info [at] swissmom.ch

Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung durch medizinisch ausgebildete Fachleute.

Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen

copyright swissmom.ch 2009

Newsletter
Anthrazit Siegel