Seit einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2006 wird säumigen Prämienzahlern die Leistung verweigert, und die Betroffenen sind ohne Versicherungsschutz da. Per Frühjahr 2007 waren dies 120'000 Personen (mit ausstehenden Zahlungen von rund CHF 6 Mio.), für welche dann die Kantone und Gemeinden aufkommen (müssen). Voraussetzung zur Leistungseinstellung sind Betreibung (Zahlungsbefehl) und Fortsetzungsbegehren (nach dem Rechtsvorschlag).
Dieses Verfahren geht relativ schnell. Aus diesem Grund wollen die Kantone wieder zurück zur alten Gesetzgebung und so den schwarzen Peter wiederum den Krankenkassen zu schieben. Nach alten Recht musste für eine Leistungsverweigerung ein Verlustschein vorliegen, dessen Erstellung bis zu zwei Jahren dauerte.
Um wegen der Leistungssperre keine Prämienverbilligungen mehr bezahlen zu müssen, wurde die entsprechende Verordnung per 1. August 2007 geändert.
Stand: 4/10, PvE
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