Ja. Schwangere und stillende Frauen dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn ihre Gesundheit und auch diejenige des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Innerhalb der "Verordnung 1" des Arbeitsgesetzes werden dazu konkrete Beschäftigungserleichterungen für Schwangere vorgesehen.
So hat zum Beispiel eine Frau mit einer vorwiegend stehenden Tätigkeit ab dem 4. Schwangerschaftsmonat Anspruch auf eine längere tägliche Ruhezeit (12 Stunden) und mehrere Kurzpausen von 10 Minuten alle 2 Stunden. Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat darf sie für höchstens 4 Stunden in stehender Tätigkeit beschäftigt werden.
Mit Einhaltung dieser Massnahmen dürfen Sie weiterarbeiten, wenn mittels einer Risikobeurteilung feststeht, dass keine konkreten gesundheitlichen Belastungen für Mutter und Kind vorliegen oder durch eine solche Schutzmassnahme ausgeschalten werden können.
Gestützt auf diese Regelungen, haben sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsersatz, wenn Sie bestimmte Arbeiten doch nicht verrichten können. Kann Ihnen Ihr Arbeitgeber keine gleichwertige Arbeit anbieten, so haben Sie Anspruch auf 80% Ihres Lohnes und Sie dürfen der Arbeit fern bleiben.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei Swissmom auf der Seite
"Gesundheitsschutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und Stillenden".
Dort finden Sie auch die Links zu den Gesetzestexten und der oben erwähnten "Verordnung 1".
Stand: 11/09, PvE
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