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Familiennamen, Doppelnamen, Allianznamen:  Das schweizerische Namensrecht

Nach heutigem Recht trägt ein Kind automatisch den Familiennamen, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Der Familienname ist in der Regel derjenige des Vaters. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Namensrechts sieht jedoch gewichtige Veränderungen vor; so soll neu die Mutter entscheiden, welchen Familiennamen das Kind erhält.

Familienname
Heute kann die Frau erklären, dass sie ihren ledigen Namen dem Familiennamen voranstellen will, ohne Bindestrich. Namen mit Bindestrich sind verbreitet, aber nicht amtlich. Mit Einwilligung der Behörden können solche Allianznamen aber in amtlichen Dokumenten geführt werden. Soll der Name der Frau zum Familiennamen werden, braucht es vor der Heirat ein begründetes Gesuch an die Regierung des Wohnkantons. Falls dieses bewilligt wird, tragen Mann und Kinder den Namen der Frau. Der Mann kann allerdings seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voranstellen, ohne Bindestrich. Ist die Mutter unverheiratet,  trägt das Kind den Namen der Mutter. In manchen Kantonen kann die unverheiratete mit dem Vater zusammenlebende Mutter (Konkubinat) einen Antrag auf Änderung des Namens stellen. Heiraten die Eltern nach der Geburt des Kindes, erhält das Kind den Familiennamen, meist den Namen des Vaters. Wächst ein unehelich geborenes Kind beim sorgeberechtigten Vater auf, darf es laut Bundesgericht (2006) auch seinen Namen annehmen.

Vorname
Schon vor der Geburt sind sich die meisten Eltern einig, wie ihr Kind mit Vornamen heissen soll. Denn nach der Geburt eilt es, da das Kind innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes angemeldet werden muss. Ein Baby kann beliebig viele Vornamen bekommen, denn im Schweizer Namensrecht gibt es keine „Rufnamen“. Die Eintragung im Geburtsregister legt die Reihenfolge der Vornamen fest. Der Namensträger kann im Laufe seines Lebens seinen Vornamen unter den eingetragenen Namen wechseln. Die Auswahl des passenden Vornamens ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die Sie als Eltern ganz individuell sehen sollten.

Bitte beachten Sie auch

Ausserdem gibt es viele anregende Bücher mit Vornamen und ihren Bedeutungen im Buchhandel.

 Der Schweizerische Verband der Zivilstandsbeamten hat ein kleines Büchlein herausgegeben, das für 12.50 Fr. bestellt werden kann (SVZ, Zivilstandesamt, 9001 St. Gallen).

Stand: 08/11, PvE     (Dok. 4.2)

 



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