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Getrennt - Geschieden

In der Schweiz sind Familienangelegenheiten wie Ehe, Elternschaft und Scheidung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 90-251) geregelt. Das Scheidungsrecht regelt die Auflösung der Ehe und die Scheidungsfolgen. Wenn sich ein Paar trennen möchte, muss es allerdings nicht gleich zur Scheidung kommen.

Trennung: Sind sich die Parteien über die Bedingungen des Getrenntlebens einig, können sie eine schriftliche Trennungsvereinbarung verfassen und diese gemeinsam unterzeichnen. Es gibt jedoch Situationen, in denen es sinnvoll ist, eine Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigen zu lassen. So können Sie beispielsweise als getrennt lebende Person nur Sozialhilfe oder Alimentenbevorschussung beantragen, wenn Sie eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung vorweisen können.

Rechtliche Auswirkungen einer Trennung

  • Getrennt lebende Ehepaare gelten rechtlich weiterhin als verheiratet
  • Getrennt lebende Ehepaare sind weiterhin gegenseitig unterstützungspflichtig
  • Für gemeinsame Kinder haben getrennt lebende Eltern weiterhin gemeinsam das Sorgerecht
  • Die Trennungsvereinbarung regelt die elterliche Obhut

Scheidung: Soll eine Ehe geschieden werden und sind sich die Parteien über die Nebenpunkte der Scheidung einig, reichen diese eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen mit den nötigen Belegen und mit gemeinsamen Anträgen hinsichtlich der Kinder ein.

Rechtliche Auswirkungen einer Scheidung

  • Die Ehescheidung ist die endgültige Auflösung der Ehe
  • Das Paar wird güterrechtlich auseinandergesetzt d.h. das Vermögen wird je nach Güterstand verteilt
  • Es wird über Unterhaltszahlungen (Alimente für Kinder und für Ehegatten) entschieden
  • Für gemeinsame Kinder wird über Sorgerecht und Besuchsrecht entschieden

Was Eltern wissen müssen bezüglich der Kinder:

Sorgerecht (ZGB Art. 133, 296-300): Wer erhält die elterliche Sorge? Die Eltern können das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Sie können aber auch vereinbaren, dass der eine Teil das Sorgerecht für die Kinder erhält, der andere ein Besuchsrecht. Falls sich die Eltern uneinig sind, entscheidet das Gericht. In diesem Fall erhält meist jener Elternteil die elterliche Sorge, der während der Ehe hauptsächlich für die Betreuung der Kinder verantwortlich war. Das gemeinsame Sorgerecht muss beantragt werden (das gilt auch für Konkubinatspaare). Wer das Sorgerecht hat, darf grundsätzliche Entscheide fällen.

Obhut: Wer die Obhut (d.h. die Betreuung) innehat, darf über den Aufenthaltsort der Kinder entscheiden und diejenigen Rechte und Pflichten ausüben, die mit der täglichen Betreuung und Erziehung verbunden sind und trifft die alltäglichen Entscheidungen wie z.B. wann das Kind ins Bett geht.

Besuchsregelung (ZGB Art. 273, 274): Der Elternteil, dem die Obhut nicht zusteht, hat in der Regel ein Besuchsrecht. Dieses Recht ist faktisch auch eine Pflicht: Denn auch das Kind hat das Recht, den Vater oder die Mutter regelmässig zu sehen. Das Besuchsrecht darf nicht als Druckmittel verwendet werden. Dieses Recht steht dem Besuchsberechtigten unabhängig von der Pflicht zu, Alimente zu bezahlen. Wird das Kindswohl gefährdet, kann das Besuchsrecht eingeschränkt oder verweigert werden.

Information und Auskunft (ZGB 275a): Der Elternteil ohne Sorgerecht soll über besondere Ereignisse im Leben des Kindes informiert und angehört werden. Gemäss dem neuen Artikel 275a ZGB ist es auch möglich, bei Drittpersonen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, Informationen einzuholen; dazu gehören etwa Lehrkräfte oder der Kinderarzt.

Kinderalimente: Für die Höhe des Unterhaltsbeitrages sind nebst der Ehedauer auch der gelebte Lebensstandard während der Ehe sowie das Einkommen und das Vermögen der Partner massgebend. Zeichnet sich die Scheidung bereits zum Zeitpunkt der Trennung ab, ist die Frau gut beraten, wenn sie sich um ihren beruflichen Wiedereinstieg bemüht, sobald ihre Betreuungspflichten dies zulassen.

Mediation: Eine Mediation (Vermittlung) kann den Weg zum Anwalt ersparen. Mediation hilft Paaren mit Kindern die Paarebene und die Elternebene zu erkennen und auseinander zu halten. Die Elltern haben dadurch die Möglichkeit, die Paarkonflikte selber und ohne Belastung der Kinder zu regeln und eine möglichst konfliktarme Lösung zu finden.

Unsere Buchtipps:
Mediation. Von E. Haas, T. Wirz
Trennung. Von D. Trachsel
Scheidung. Von D. Trachsel      
Alle drei Bücher sind aus dem Beobachter Verlag.

Aus unserem Bereich "Aktuelles":  
Gemeinsames Sorgerecht wird Regel

Stand: 03/10, PvE     (Dok. 4.11)
 

 



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