Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 8. September 2006 die Grundzüge des neuen Namen- und Bürgerrechts als Vorschlag zur Kenntnis genommen, wie sie von einer Subkommission erarbeitet wurden. Dieses soll im Vergleich zur heutigen Lösung zu erheblichen Vereinfachungen führen. Doppelnamen mit und ohne Bindestrich soll es künftig im amtlichen Verkehr mehr geben (ausseramtlich bleiben sie zugelassen). Frauen und Männer werden neu gleichgestellt. Eine Ausnahme soll es jedoch geben: Künftig soll die Mutter alleine entscheiden, welchen Namen das Kind tragen soll. Nach dem Willen der Kommission sollen die neuen Regeln auch rückwirkend gelten. Bis es definitiv soweit ist, muss der konkrete Gesetzestext nun ausformuliert werden. Anschliessend müssen die Vorschläge den politischen Gesetzgebungsprozess "überleben", da sie teilweise sehr umstritten sind.
Gleicher Name, von der Geburt bis zum Tod
Neu soll der Name nicht mehr geändert werden, auch nicht mehr durch Heirat. Auf Wunsch der Brautleute soll es jedoch möglich bleiben, einen gemeinsamen Namen zu wählen. Zur Auswahl stehen dann beide Namen, also von Braut oder Bräutigam. Konsequenterweise behalten die Ehegatten auch ihr altes Bürgerrecht und durch Heirat kommt kein neues mehr dazu.
Bei Uneinigkeit diktiert die Mutter den Familienname des Kindes
Falls die Eltern verheiratet sind und denselben Familiennamen gewählt haben, erhält das Kind auch diesen. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich spätestens bei der Geburt des ersten Kindes für einen Familiennamen entscheiden. Tun sie dies nicht, erhält das Kind den Nachnamen der Mutter.
Alle Kinder haben denselben Familiennamen
Kinder aus derselben Ehe haben denselben Familiennamen: Der für das erste Kind gewählte Familienname gilt auch für jedes weitere Kind.
Keine "Ex-Gatten-Kinder"
Im Scheidungsfall sollen die Partner ihren alten Namen wieder annehmen können. Behält man den Namen des Ex-Partners, so kann dieser nicht an spätere Kinder mit dem neuen Ehepartner weitergegeben werden.
Rückwirkung
Nach dem Willen der Kommission sollen die neuen Regeln rückwirkend gelten. Wer also seinen Namen bereits geändert hat, soll das jederzeit wieder rückgängig machen können.
Stand: 3/07 - PvE
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