Familien mit Stiefeltern und Stiefkindern, gegebenenfalls auch Stiefgeschwistern, werden umgangssprachlich als Patchwork-, Stief- oder Fortsetzungsfamilien bezeichnet. Diese Familienformen kommen durch Scheidung bzw. Trennung (oder auch Verwitwung) und darauf folgende Wiederverheiratung bzw. Bindung mit einem neuen Lebensgefährten (einer neuen Lebensgefährtin) zustande. Familienrechtlich ist der Stiefelternteil verpflichtet, den leiblichen und sorgeberechtigten Elternteil in der Erfüllung seiner erzieherischen Aufgaben zu unterstützen, gegebenenfalls auch subsidiär aus eigenen Mitteln zum materiellen Unterhalt des Stiefkindes bzw. der Stiefkinder beizutragen.
Stand: 01/12, PvE
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