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Pflegekinder

Statt für eine Adoption kann sich eine Familie auch für Pflegekinder entscheiden. Pflegeeltern sind Eltern auf Zeit, die ein Kind entweder ganz oder nur für einige Stunden am Tag oder in der Woche betreuen und dies unter Umständen über eine längere Dauer. Wie lange ein Kind bei den Pflegeeltern lebt, bestimmen die Behörden oder im Einzelfall die sorgeberechtigten Eltern.

Pflegekinder stammen oft aus belasteten Verhältnissen und brauchen eine besondere Zuwendung. Sie führen die Beziehung zu ihren Eltern und Herkunftsfamilien weiter. Für das gute Gelingen einer Plazierung ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten sehr wichtig. 

Wenn sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, sollten sie sich über die Beweggründe im Klaren sein. Sie werden von den Behörden sowohl nach ihrer Motivation als auch nach ihren pädagogischen Fähigkeiten und familiärer Situation befragt. Eine Pflegekinderplatzierung ist gesetzlich geregelt und erfolgt aufgrund einer behördlichen Bewilligung.  Diese wird erteilt, wenn die Pflegeeltern aufgrund ihrer Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischen Eignung in der Lage sind, eine gute Pflege, Erziehung und Ausbildung zu bieten. Pflegeeltern sind aber in ihrer Erziehungsfreiheit, bezüglich nicht alltäglicher Angelegenheiten eingeschränkt. Pflegekinder brauchen Zuwendung und Verständnis von belastbaren Menschen, die bereit sind, sie auf ihrem Lebensweg zu begleiten. 

Wenn sie sich für ein Pflegekind interessieren, wenden sie sich am besten an ihre Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen finden sie auch unter  www.pflegekinder.ch .

Stand: 12/08, PvE     (Dok. 4.8)
 

 



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