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Informationen unter www.vaterschafts-test.ch oder 071 726 10 00

 

Vaterschaftstests

Kommt ein Kind in einer Ehe zur Welt, so gilt der Ehemann automatisch als Vater. Glaubt er nicht, der leibliche Vater des Kindes zu sein, kann er dies gerichtlich anfechten. Ist das Kind unehelich, kann der Vater das Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen.

Bestreitet er die Vaterschaft, kommt die Vormundschaftsbehörde zum Zug: Das Kind erhält einen Beistand, der sowohl die Frage der Vaterschaft (nötigenfalls mit einem Prozess) als auch des Unterhalts des Kindes regeln muss. Diese beiden Situationen sind die häufigste Grundlage für die Durchführung eines Vaterschaftstests.

Erste Hinweise kann schon ein Vergleich der Blutgruppen zwischen Vater, Mutter und Kind geben. Ist dies nicht eindeutig, wird ein „Gentest“, eine DNA-Analyse veranlasst. In der Regel werden mit einem Wattestäbchen an der Wangeninnenseite Schleimhautzellen entnommen (= Wangenschleimhautabstrich), aus welchen dann die Erbsubstanz analysiert wird. Bei einem Vaterschaftstest werden die so genannten nicht codierenden Erbfaktoren untersucht. Das sind die Erbfaktoren, die nicht für Persönlichkeitsmerkmale wie Augen- und Haarfarbe oder Körperform verantwortlich sind, sondern für jede Person charakteristische, aber genetisch stumme Bereiche enthalten.

Wenn es auf allen diesen analysierten Bereichen eine Übereinstimmung gibt, d.h. je ein Merkmal (Allel) von der Mutter und ein Merkmal (Allel) vom Vater an das Kind weitervererbt wurde, kann mit einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von >99.9 Prozent die Vaterschaft nachgewiesen werden.

Fehlt jedoch eine Übereinstimmungen in mindestens 3 von 15 analysierten Bereichen, ist die Vaterschaft zu 100% ausgeschlossen.

DNA-Analysen, die über das Internet angeboten werden und ohne das Einverständnis der beteiligten Personen (Mutter bzw. des Kindes oder auch des Vaters) durchgeführt werden, werden vom Gericht nicht anerkannt und sind strafbar. Ein DNA-Analyse-Gutachten hat nur dann vor Gericht Gültigkeit, wenn das Labor über die Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Polizei fedpol verfügt. Diese ist an Auflagen, welche im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) bzw. dessen Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV) definiert ist, gebunden.

Für einen Vaterschaftstest braucht es eine neutrale Person (Arzt oder Labor), welche die Identitätsüberprüfung durchführt. Hierzu gehört ein Formular, welches von den beteiligten Personen unterschrieben werden muss, eine Kopie eines gültigen Ausweises, sowie ein Foto, welches bei der Probenentnahme zu machen ist und ebenfalls unterschrieben werden muss.

In der Schweiz führen die Institute für Rechtsmedizin und einige private Labors DNA-Analysen durch. Je nach Labor belaufen sich die Analysekosten für eine Vaterschafts-Abklärung (3 Personen) auf ca. 900.- bis 2000.- Franken. In der Regel werden die DNA-Proben von Mutter, Vater und Kind untersucht.

Stand: 04/10, PvE     (Dok. 4.5.3)

 



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