Was bedeutet „anerkennen“
Durch die Anerkennung entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind sowie eine Unterhaltspflicht des Vaters. Zudem haben Vater und Kind einen gegenseitigen Anspruch auf persönlichen Kontakt (Besuchsrecht). Der Vater erhält ein Informations- und Anhörungsrecht.
Wer muss das Kind anerkennen?
Jeder Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, muss sein Kind anerkennen. Wenn ein als Vater bezeichneter Mann berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss er das Kind nicht anerkennen; er kann verlangen, dass ein Vaterschaftsgutachten erstellt wird.
Wo kann der Vater sein Kind anerkennen?
Die Anerkennung erfolgt wahlweise beim Zivilstandsamt:
Folgende Papiere werden bei der Anerkennung benötigt und müssen mitgebracht werden:
Die Vaterschaftsanerkennung wird ins Anerkennungsregister eingetragen.
Stand: 11/06 - PvE (Dok. 4.5.1)
info [at] swissmom.ch
Inhalt urheberrechtlich geschützt © 2003 Swissmom. Alle Rechte vorbehalten.
Die in www.swissmom.ch enthaltenen Informationen stellen
keinen Ersatz dar für die Untersuchung, Diagnosestellung oder Behandlung
durch medizinisch ausgebildete Fachleute.
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen
copyright swissmom.ch 2009