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Informationen unter www.vaterschafts-test.ch oder 071 726 10 00

Anerkennung der Vaterschaft

Was bedeutet „anerkennen“
Durch die Anerkennung entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind sowie eine Unterhaltspflicht des Vaters. Zudem haben Vater und Kind einen gegenseitigen Anspruch auf persönlichen Kontakt (Besuchsrecht). Der Vater erhält ein Informations- und Anhörungsrecht. 

Wer muss das Kind anerkennen?
Jeder Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, muss sein Kind anerkennen. Wenn ein als Vater bezeichneter Mann berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss er das Kind nicht anerkennen; er kann verlangen,  dass ein Vaterschaftsgutachten erstellt wird.

Wo kann der Vater sein Kind anerkennen?
Die Anerkennung erfolgt wahlweise beim Zivilstandsamt:

  • der Wohngemeinde des Vaters
  • der Wohngemeinde der Mutter
  • des Geburtsortes des Kindes
  • des Heimatortes des Vaters
  • des Heimatortes der Mutter

Folgende Papiere werden bei der Anerkennung benötigt und müssen mitgebracht werden:

  • Personenstandsausweis des Vaters oder der Mutter (kann beim Heimatort bestellt werden)
  • Geburtsschein des Kindes, falls es bereits geboren ist (am Geburtsort des Kindes zu beziehen)
  • Niederlassungsbewilligung des Elternteils, der in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist als der Gemeinde, in welcher die Anerkennung stattfindet. Bei ausländischen Eltern  sind je nach Heimatland noch andere Dokumente erforderlich; Auskunft gibt die Gemeindeverwaltung.

Die Vaterschaftsanerkennung wird ins Anerkennungsregister eingetragen.

Stand: 11/06 - PvE     (Dok. 4.5.1) 



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